Urteil
Koblenz (dpa) – Wer sich als Zeitsoldat aggressiv verhält und den Hitlergruß zeigt, riskiert seinen Job. Das Verwaltungsgericht Koblenz wies die Klage eines Soldaten ab, der seine Entlassung verhindern wollte.
Er habe 2015 bei einer Feier angetrunken seinen Vorgesetzten mit drastischen Schimpfworten überzogen, ihn anzuspucken versucht, eine Flasche nach ihm geworfen und mehrmals die Hand zum Hitlergruß gehoben.
Der Soldat wurde entlassen – und klagte vergeblich dagegen mit der Begründung, er sei nicht rechtsextrem, bedaure seine Beleidigungen und könne sie sich nicht erklären. Private Probleme und der Alkohol hätten wohl zu einem Blackout geführt.
Das Gericht urteilte hingegen, der Kläger habe seine Dienstpflichten vorsätzlich verletzt. Trotz seines Alkoholkonsums habe er die Tragweite seines Handelns erkennen können – es gebe keine Anhaltspunkte für einen Vollrausch. Seine wiederholte Befehlsverweigerung verletze den Kernbereich der militärischen Ordnung.
Mit dem Hitlergruß habe der Mann die nötige Distanz zu verfassungsfeindlichen Inhalten vermissen lassen. Die Bundesrepublik Deutschland sehe zu Recht eine Wiederholungs- und Nachahmungsgefahr. Gegen das Urteil ist Berufung möglich.
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