Die Bundes-AfD hat den Rauswurf des bayerischen Abgeordneten Halemba gefordert. Der Landesvorstand lässt ein Verfahren prüfen. Halemba selbst geht einen ersten Schritt – muss aber Weiteres fürchten.

Der bayerische AfD-Landtagsabgeordnete Daniel Halemba, dem wegen Verstößen gegen Parteiregularien ein Parteiausschlussverfahren droht, gibt mit sofortiger Wirkung alle Parteiämter zurück. Zudem lasse er seine Mitgliedsrechte in der Partei ruhen, teilte Halemba in einer schriftlichen Erklärung mit. Sein Landtagsmandat behalte er aber, stellte Halemba auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur klar.

„Um Schaden von der AfD abzuwenden, gebe ich mit sofortiger Wirkung alle Parteiämter zurück und verzichte bis auf weiteres auch auf die Ausübung meiner Mitgliedsrechte innerhalb der AfD“, hieß es in der Mitteilung. „Im Rahmen eines Parteiordnungsverfahrens werde ich mich allen Vorwürfen stellen und an der Aufklärung mitwirken. Ich bin zuversichtlich, dass alle offenen Fragen bald geklärt sein werden.“ Die Parteiämter, die er zurückgibt, sind der AfD-Kreisvorsitz Würzburg sowie ein Amt im unterfränkischen AfD-Bezirksvorstand.

Bayerische AfD prüft Parteiausschlussverfahren

Ebenfalls am Abend entschied der AfD-Landesvorstand, ein Parteiausschlussverfahren gegen Halemba zu prüfen. Der Landesvorstand habe einstimmig beschlossen, dass Justiziar Ferdinand Mang einen Rechtsanwalt beauftragen soll, der das vom Bundesvorstand in Auftrag gegebene Parteiausschlussverfahren gegen Halemba „prüft und gegebenenfalls aufbereitet“, teilte der Landesvorsitzende Stephan Protschka am Abend der Deutschen Presse-Agentur in München mit.

Der Landesvorstand kommt damit einer entsprechenden Forderung des AfD-Bundesvorstands, ein Verfahren einzuleiten, nicht unmittelbar nach, sondern lässt dies prüfen. Begründet worden war die Forderung vom Bundesvorstand mit Verstößen Halembas gegen die Ordnung der AfD, die zu satzungswidrigen Mitgliederaufnahmen im Vorfeld von zwei Aufstellungsversammlungen zur Landtagswahl in Bayern geführt hätten.

Der AfD-Bundesvorstand hatte zudem gefordert, der Landesverband solle beim zuständigen Landesschiedsgericht auch den sofortigen Ausschluss Halembas von der Ausübung seiner Mitgliederrechte beantragen. Es sei die Aufforderung ergangen, „ein Parteiausschlussverfahren gegen Herrn Halemba anzustrengen und die Mitgliedsrechte sofortig zu entziehen“, hatte Partei- und Fraktionschefin Alice Weidel in Berlin erklärt. Von einem solchen Schritt war in Protschkas Mitteilung aber keine Rede.

Ermittlungen gegen Halemba

Die Staatsanwaltschaft Würzburg ermittelt gegen den 22-Jährigen zudem wegen Volksverhetzung und wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen. Ein gegen ihn beantragter Haftbefehl war gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden. Halemba selbst weist die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurück. Zu den internen Vorwürfen hat er sich bislang nicht dezidiert geäußert.

Vergangene Woche war darüber hinaus bekanntgeworden, dass der bayerische Verfassungsschutz die Burschenschaft Teutonia Prag zu Würzburg, der Halemba angehört, seit Anfang Dezember beobachtet. Für die AfD als Gesamtpartei gilt dies im Freistaat ebenfalls.

Bei einer Razzia im September war laut Staatsanwaltschaft Würzburg im Haus der Verbindung ein Gästebuch beschlagnahmt worden. Darin fand sich der Eintrag „Sieg Heil“, unterzeichnet mit Halembas Namenszug. In dem von dem 22-Jährigen bewohnten Zimmer sei der Ausdruck eines mit einer sogenannten Doppelsigrune versehenen SS-Befehls des SS-Chefs Heinrich Himmler vom Oktober 1939 entdeckt worden.

CSU-Landtagsfraktionschef Klaus Holetschek reichen Halembas Konsequenzen nicht aus. „Wenn er seine Parteiämter zurückgibt, hat er etwas Entscheidendes vergessen: sein Landtagsmandat. Das muss er bei der Schwere der Vorwürfe sofort niederlegen“, sagte Holetschek. AfD-Fraktionschefin Katrin Ebner-Steiner müsse sich „hier klar positionieren und darf nicht mehr länger schweigen“.

Sollte Halemba jetzt oder später Partei und Fraktion verlassen müssen, hätte dies Auswirkungen auf die Kräfteverhältnisse innerhalb der Opposition im Landtag. Aktuell haben AfD und Grüne dort gleich viele Abgeordnete. Weil die AfD aber beim Prozentergebnis bei der Landtagswahl vor den Grünen gelandet war, stehen der AfD als prozentual stärkster Oppositionspartei einige spezielle Rechte zu, etwa das Ersterwiderungsrecht nach Regierungserklärungen. Sollte die AfD schrumpfen, wären die Grünen die größte Oppositionsfraktion.

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