Fulda (dpa/lhe) – Gegen sieben sogenannte Reichsbürger hat am Mittwoch in Fulda vor dem Landgericht ein Berufungsprozess begonnen. Das Amtsgericht Fulda hatte den Hauptangeklagten im Januar 2014 zu einer Bewährungsstrafe und die anderen zu je 400 Euro Geldstrafe verurteilt. Gegen dieses Urteil haben die Angeklagten Berufung eingelegt, deshalb wird vor der Kleinen Strafkammer des Landgerichts erneut verhandelt.
Die Männer hatten eine Finanzbeamtin daran gehindert, in ihrem Dienstwagen wegzufahren. Die Frau wollte bei einem von ihnen einen Zahlungsrückstand kassieren. Die Angeklagten sind Anhänger der sogenannten «Freien Arbeits- und Interessengemeinschaft Volksaufklärung». Sie erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht an und verweigern amtliche Bescheide, Bußgelder und Steuern. Nach Angaben des hessischen Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) wird die Reichsbürgerbewegung seit November bundesweit vom Verfassungsschutz beobachtet.
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