Am 5. Dezember wird das Berufungsverfahren der britischen Regierung im Streit um die Verhandlungen über den geplanten EU-Austritt vor dem Obersten Gerichtshof in London eröffnet. Das teilte das Gericht mit. Das Urteil der elf Richter solle „wahrscheinlich“ zu Beginn des neuen Jahres bekanntgegeben werden.
Die Regierung um Premierministerin Theresa May will erreichen, dass sie die Verhandlungen über den geplanten EU-Austritt auch ohne Zustimmung des Parlaments einleiten kann. Sie wendet sich damit gegen ein Gerichtsurteil aus der Vorwoche, das dem Parlament ein Mitspracherecht zugestanden hatte.
May argumentierte, dass die Regierung durch das Brexit-Referendum im Juni über ein ausreichendes Mandat verfüge, um die Austrittsverhandlungen auch ohne Einbindung der Abgeordneten auf den Weg bringen zu können. Die Briten hatten mit knapper Mehrheit von 52 zu 48 Prozent für einen Austritt aus der EU gestimmt. Das Parlament ist daran nicht gebunden.
May hält an Zeitplan fest
Ranghohen Vertretern der EU hatte May kürzlich mitgeteilt, die zunehmend komplizierte rechtliche Lage in Großbritannien werde ihren Zeitplan nicht verzögern, das Austrittsgesuch bis Ende März einzureichen.
Neues Ungemach droht aus Schottland, denn jetzt fordert die Regierung in Edinburgh vor dem Beginn der offiziellen Brexit-Verhandlungen eine Anhörung im schottischen Regionalparlament. Der Austritt Großbritanniens aus der EU beträfe die Interessen Schottlands direkt, sagte Regierungschefin Nicola Sturgeon zur Begründung in einer Stellungnahme.
Es gehe nicht an, dass dem schottischen Volk und schottischen Firmen „ohne Debatte, Prüfung oder Zustimmung des Parlaments“ Rechte und Freiheiten weggenommen würden.
Sturgeons Forderung könnte die rechtliche Debatte über den Start der Austrittsverhandlungen gemäß Artikel 50 des Lissabon-Vertrags weiter verkomplizieren.
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