Nach heftigem Streit

Berlin (dpa) – Die Weichen für den neuen Finanzpakt zwischen Bund und Ländern sind gestellt. Nach der Einigung auf die Verteilung zusätzlicher Milliardenhilfen ab 2020 verständigten sich Bund und Länder in Berlin auch auf die nötigen Änderungen des Grundgesetzes und weiterer Teilgesetze.

Damit erhält der Bund mehr Kompetenzen, die ihm im Gegenzug für die auf gut 9,5 Milliarden Euro pro Jahr aufgestockten Zahlungen an die Länder zugesichert wurden. Dazu gehören die umstrittene Autobahn-Gesellschaft sowie mehr Geld für marode Schulen. Auch Sanierungshilfen für das Saarland und Bremen werden im Grundgesetz verankert. Das Gesetzespaket könnte am Mittwoch nächster oder übernächster Woche vom Kabinett beschlossen werden. Endgültig verabschiedet wird es wohl im Mai. Für Grundgesetzänderungen in Bundestag und Bundesrat ist je eine Zweidrittel-Mehrheit nötig.

Kanzlerin Angel Merkel (CDU) sagte nach der überraschenden Einigung mit den Ministerpräsidenten der Länder: «Im Grundsatz ist das heute ein Riesenschritt.» Es gebe eine Verständigung auf alle notwendigen Grundgesetzänderungen sowie die politischen Eckpunkte für Einzelgesetze, um den Bund-Länder-Finanzausgleich auf den Weg zu bringen. Es sei fair, ehrlich und hart verhandelt worden, sagte Merkel in der Nacht nach etwa neunstündigen Verhandlungen.

«Einige Dinge» müssten aber noch geklärt werden. Offen ist nach wie vor die Finanzierung des erweiterten Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende im Jahr 2017. Auch dieses Gesetz solle aber mit dem Gesamtpaket auf den Weg gebracht werden. Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Mecklenburg-Vorpommerns Regierungschefs Erwin Sellering (SPD), rechnet mit einer Einigung. Wann die Regelung in Kraft treten kann, ist offen. Der ursprünglich geplante Termin Januar 2017 ist aber nicht mehr zu halten. Der Wirtschaftsrat der CDU mahnte, bei den Verhandlungen müsse klar sein, dass es keine zusätzliche Mittel des Bundes geben dürfe.

Bund und Länder hatten sich bereits am 14. Oktober auf eine Neuordnung ihrer Finanzbeziehungen verständigt. Im Gegenzug für jährliche Hilfen des Bundes von gut 9,52 Milliarden Euro für die Länder ab dem Jahr 2020 soll der Bund mehr Kompetenzen erhalten – etwa bei Fernstraßen, in der Steuerverwaltung, bei Investitionen in Schulen sowie Online-Angeboten der Verwaltung.

Der DGB begrüßte es, dass der Bund «endlich» in Schulsanierung, IT-Ausstattung und Schulsozialarbeit investieren könne: «Bund, Länder und Kommunen müssen jetzt die neuen


Möglichkeiten nutzen.» Der Städtetag forderte, dass ein Teil der finanziellen Besserstellung auch den Städten zugute kommen müsse. Zum Unterhaltsvorschuss müsse eine solide Lösung gefunden werden.

Bei der ab 2021 geplanten Infrastrukturgesellschaft des Bundes war es für die Länder Sellering zufolge entscheidend, dass Autobahnen und Gesellschaft nicht privatisiert werden könnten und es keine Nachteile für Beschäftigte in den bisherigen Landesverwaltungen gebe. Bei den Investitionen des Bundes in Schulen der Kommunen sei für einen Teilbereich eine Lösung gefunden worden, das Kooperationsverbot werde aber nicht gelockert.

Zur besonderen Entlastung des Saarlandes und Bremens werden jeweils Sanierungshilfen von 400 Millionen Euro gewährt. Dafür müssen die Schuldenbremse eingehalten, Schulden getilgt und Strukturmaßnahmen für die Wirtschaftskraft auf den Weg gebracht werden. Vereinbart wurde laut Merkel eine «Sockeltilgung» der Hilfen von jährlich 50 Millionen Euro. Das Bundesfinanzministerium könne das überprüfen. Dann solle es Regelungen geben, falls die Ziele verfehlt würden.

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