In Österreich hat die heiße Wahlkampfphase begonnen, am 4. Dezember wird die Wahl des Bundespräsidenten wiederholt. Der von den Grünen unterstützte 72-jährige Alexander Van der Bellen zeigte sich in Wien bei einer Rede vor mehreren Hundert Anhängern optimistisch. In diesen Tagen würden sich viele spontane Unterstützergruppen bilden. „Das gibt wirklich Hoffnung und Zuversicht“, sagte der Wirtschaftsprofessor und Ex-Grünen-Chef.
Die US-Wahl und der Sieg Donald Trumps sei „ein Weckruf an die Europäer“, künftig selbstbewusst die EU zu gestalten, sagte van der Bellen. Ähnlich hatte er sich auch schon vor Tagen geäußert: „Wenn mein Kontrahent von der FPÖ am 4. Dezember die Mehrheit erhalten sollte, dann kommt nichts weniger als die blaue Republik“, warnte Van der Bellen vor einem Wahlsieg des ausländer- und europakritischen FPÖ-Kandidaten Norbert Hofer.
Umfragen sagen im Moment ein Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen Van der Bellen und Hofer voraus. Die Wahl im Dezember ist bereits der dritte Anlauf im Rennen um das höchste Staatsamt. Die Stichwahl vom 22. Mai, die Van der Bellen ganz knapp gewonnen hatte, war vom Verfassungsgerichtshof wegen Mängeln bei der Auszählung der Briefwahlstimmen annulliert worden. Der Nachholtermin Anfang Oktober musste verlegt werden, weil Briefwahlumschläge nicht klebten.
Der Wahlkampf der Kandidaten ist in den nächsten beiden Wochen von mehreren TV-Duellen geprägt. Sollte Hofer die Wahl gewinnen, wäre er der erste Rechtspopulist an der Spitze eines Staates in Westeuropa. Ob und wie sich der Sieg Trumps auf das Wahlverhalten der Österreicher auswirkt, ist völlig unklar.
Bei der Wiederholung der Stichwahl im Dezember dürfen nach Angaben der Wiener Zeitung 11.500 Wahlberechtigte mehr abstimmen als bei der aufgehobenen Stichwahl im Mai. Damit sind insgesamt 6.394.015 Österreicher wahlberechtigt. Das Wählerregister sei in der Zwischenzeit noch einmal aktualisiert worden. Dazu entschlossen habe sich das Innenministerium, da aufgrund der mehrmaligen Verschiebung zu viel Zeit verstrichen sei und zahlreiche Wähler in der Zwischenzeit etwa verstorben oder aber das 16. Lebensjahr erreicht hätten und damit wahlberechtigt seien.
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