Ausstieg aus dem Berufsleben
Berlin (dpa) – Flexi-Rente, Leiharbeit oder Integrationskosten. Der Bundesrat gab am Freitag erwartungsgemäß grünes Licht für mehrere Gesetzesinitiativen des Bundes.
Wichtige Entscheidungen der Länderkammer:
– Kürzer treten oder länger arbeiten: Die Flexi-Rente macht beides vom kommenden Jahr an attraktiver. Nach dem Gesetz der Bundesregierung können Arbeitnehmer flexibler aus dem Berufsleben aussteigen. So kann künftig eine neu eingeführte Teilrente mit Teilzeitarbeit kombiniert werden. Das soll Anreiz bieten, länger zu arbeiten, und den drohenden Fachkräftemangel abmildern. Außerdem dürfen diejenigen, die mit 63 Jahren in Teilrente gehen, künftig deutlich mehr hinzuverdienen. Bislang drohten drastische Kürzungen von bis zu zwei Dritteln, wenn der Hinzuverdienst mehr als 450 Euro im Monat betrug. Ab Juli 2017 können Rentner jährlich 6300 Euro hinzuverdienen. Darüber liegende Verdienste werden zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.
– Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Rund eine Million Beschäftigte in der Leiharbeit sollen künftig mehr Rechte erhalten. Nach entsprechenden Änderungen am Arbeitnehmerüberlassungsgesetz müssen Leiharbeiter nach 18 Monaten fest in einen Betrieb übernommen werden, wenn sie weiterhin dort arbeiten sollen. Es sei denn, die Tarifpartner einigen sich im Tarifvertrag auf eine längere Überlassung.
Nach neun Monaten erwerben Leiharbeiter Anspruch auf den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft. Ausnahmsweise können Betriebe die Angleichung stufenweise vornehmen. Spätestens nach 15 Monaten müssen die Leiharbeiter aber dann das gleiche Arbeitsentgelt bekommen. Um zu verhindern, dass Leiharbeit missbräuchlich über Werkverträge verlängert wird, muss eine Arbeitnehmerüberlassung künftig offengelegt werden.
– Mehr Geld für den Nahverkehr: Die Länder bekommen vom Bund für den Regionalverkehr mit Bussen und Bahnen noch in diesem Jahr 8,2 Milliarden Euro – 200 Millionen Euro mehr als zuletzt zugesagt. Nach der Neuregelung sollen von 2017 bis 2031 die Mittel jährlich um 1,8 Prozent steigen, um höhere Kosten für Trassen, Energie und Personal auszugleichen. Zuletzt lagen die «Regionalisierungsmittel» des Bundes für die Länder bei jährlich rund 7,3 Milliarden Euro.
– Flüchtlingskosten: Für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen zahlt der Bund Ländern und Kommunen bis 2019 insgesamt knapp 20 Milliarden Euro. Nach einem entsprechendes Maßnahmenpaket zahlt der Bund – wie im Juli verabredet – für die Jahre 2016 bis 2018 eine jährliche Integrationspauschale von zwei Milliarden Euro. Für den Wohnungsbau gibt es in den kommenden beiden Jahren zusätzlich je eine halbe Milliarde Euro. Darüber hinaus übernimmt der Bund für drei Jahre komplett die Kosten für die Unterbringung von anerkannten Flüchtlingen. Von 2018 an werden die Kommunen dann pro Jahr um fünf Milliarden Euro entlastet.
– Notärzte auf dem Land: Die Flächenländer Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern möchten die notärztliche Versorgung auf dem Land sicherstellen. In einer Entschließung fordern sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der es Honorarärzten ermöglicht, ohne Sozialversicherung zu arbeiten. Eine entsprechende Regelung Österreichs könne dabei Vorbild sein. Die Entschließung ging zunächst in die zuständigen Ausschüsse.
– Gesetzliche Krankenkassen: Die Länderkammer billigte eine zusätzliche Finanzspritze von 1,5 Milliarden Euro für die gesetzlichen Krankenkassen im Wahljahr 2017. Diese wurde vom Gesundheitsminister an eine Novelle zur besseren Versorgung psychisch Kranker angehängt.
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