Menschen, die auf gerichtlich bestellte Betreuung angewiesen sind, dürfen nicht pauschal von Wahlen ausgeschlossen werden. Das gilt nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar auch für Straftäter, die wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind.

Paragraf 13 des Bundeswahlgesetzes legt fest, welche Personengruppen nicht an der Wahl zum Deutschen Bundestag teilnehmen dürfen. Demnach sind vor allem diejenigen vom Wahlrecht ausgeschlossen, für die ein gesetzlicher Betreuer zur Regelung all ihrer Angelegenheiten bestellt ist – die sogenannten dauerhaft Vollbetreuten. 

Mehrere Betroffene hatten Beschwerde gegen ihren Ausschluss von der Bundestagswahl 2013 eingelegt. Nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts waren damals 81.220 voll betreute Menschen betroffen. Der Zweite Senat in Karlsruhe monierte nun einen Verstoß gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl nach Artikel 38 und gegen das Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung nach Artikel 3 des Grundgesetzes.

„Unser Ziel ist ein inklusives Wahlrecht für alle“

Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, sagte zu dem Urteil: „Ich freue mich sehr über diese klare Entscheidung.“ Er fordere „die Koalitionsfraktionen auf, den Koalitionsvertrag nun umgehend und ohne Wenn und Aber umzusetzen“. Insbesondere die Unionsfraktion müsse „ihre zögerliche Haltung“ aufgeben. Bei der anstehenden Europawahl dürfe es diese Wahlausschlüsse nicht mehr geben.

In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich SPD, CDU und CSU auf eine Änderung des Wahlrechts verständigt. „Unser Ziel ist ein inklusives Wahlrecht für alle“, heißt es dort. Nach dem Urteilsspruch machte die SPD den Koalitionspartner dafür verantwortlich, dass dieser Punkt noch nicht umgesetzt wurde. Die Spitze der Unionsfraktion habe bislang verhindert, dass eine bereits gefundene Einigung der Fachpolitiker zur Änderung des Wahlrechts beschlossen werde, sagte die Vizevorsitzende der SPD-Fraktion, Eva Högl. Deshalb sei „die erneute Blamage für den Bundestag vermeidbar gewesen“.

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