Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet heute erstmals über die Abschiebung islamistischer Gefährder. Die beiden Männer waren vom Landeskriminalamt Niedersachsen als Gefährder eingestuft und im Februar bei einer Razzia in Göttingen festgenommen worden.

Das niedersächsische Innenministerium ordnete die Abschiebung der Männer nach Algerien sowie Nigeria an. Gegen diese Anordnung erhoben die beiden Klagen, über die das Gericht in Leipzig entscheiden muss. (Az.: BVerwG 1 A 2.17 und BVerwG 1 A 3.17)

Die Anträge auf eine Aufschiebung der Abschiebungen hatten die Bundesverwaltungsrichter bereits im März abgelehnt. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte zudem im Juli in einem anderen Fall grundsätzlich bestätigt, dass eine Abschiebung gefährlicher Islamisten rechtmäßig ist. Mit einer Entscheidung der Leipziger Richter wird noch im Laufe des Dienstags gerechnet.

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