Der Deutsche Richterbund hat vor einer massiven Überlastung der deutschen Justiz durch die im Cannabisgesetz vorgesehene Amnestie-Regelung gewarnt. Allein beim Amtsgericht Köln müssten im Fall eines rückwirkenden Straferlasses bei solchen Delikten mehr als 10.000 Fälle neu überprüft werden, sagte der Bundesgeschäftsführer des Richterbunds, Sven Rebehn, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Bundesweit seien es wohl mehr als 100.000 Akten.
Am Beispiel von Köln rechnete Rebehn vor, was das für das Arbeitspensum der Justiz bedeuten würde: „Die dort zuständigen fünf Richter gehen von einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von mindestens einer Stunde pro Fall aus, so dass die Prüfung bei 2.000 Fällen pro Kopf und 40 Wochenstunden rechnerisch 50 Wochen oder ein Jahr bräuchte“. Er bezweifelte, dass eine solche Bindung von Arbeitskräften politisch gewollt sei. Zudem sei eine rückwirkende Änderung bereits rechtskräftiger Strafureile in einem Rechtsstaat eine seltene Ausnahme, „die anlässlich der Cannabis-Legalisierung nicht gerechtfertigt erscheint“.
Konkret bedeute das Cannabisgesetz für die Staatsanwaltschaften, „dass sie alle Strafakten mit Bezug zum Betäubungsmittelgesetz nochmals händisch daraufhin auswerten müssen, ob die betroffenen Sachverhalte nach der neuen Rechtslage straflos wären“, sagte Rebehn. Auch auf die Gerichte komme deshalb eine enorme Zusatzbelastung zu, weil zum Beispiel im Fall einer Verurteilung wegen mehrerer Straftaten die sogenannte Gesamtstrafe nachträglich mit neuer Begründung neu gefasst werden müsse.
Cannabis-Clubs geht Legalisierung nicht weit genug
Auch der Dachverband deutscher Cannabis Social Clubs (CSCD) übte Kritik an dem Cannabisgesetz der Ampelkoalition. Die Legalisierung gehe nicht weit genug, um den Schwarzmarkt in Deutschland trocken zu legen, sagte der Vorsitzende des Verbandes, Steffen Geyer, dem RND.
Der Verband gehe zwar davon aus, dass es eine Vielzahl von Neugründungen von Vereinen zum Selbstanbau von Cannabis geben werde, sagte Geyer. Dadurch werde der Schwarzmarkt sicherlich reduziert. Für Gelegenheitskonsumenten oder Menschen, die einfach mal probieren wollten, seien der Eigenanbau oder die Social Clubs aber nicht das Richtige. Sie würden weiter auf den Schwarzmarkt gehen. „Und da die Zahl dieser Konsumenten wegen der Entkriminalisierung sicherlich steigen wird, profitiert der Schwarzmarkt durch die Politik der Ampel sogar noch“, erklärte der Verbandschef. Er forderte eine umfassende Legalisierung, die auch einen flächendeckenden Verkauf in Fachgeschäften zulässt.
Der Deutsche Richterbund hat vor einer massiven Überlastung der deutschen Justiz durch die im Cannabisgesetz vorgesehene Amnestie-Regelung gewarnt. Allein beim Amtsgericht Köln müssten im Fall eines rückwirkenden Straferlasses bei solchen Delikten mehr als 10.000 Fälle neu überprüft werden, sagte der Bundesgeschäftsführer des Richterbunds, Sven Rebehn, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Bundesweit seien es wohl mehr als 100.000 Akten.
Am Beispiel von Köln rechnete Rebehn vor, was das für das Arbeitspensum der Justiz bedeuten würde: „Die dort zuständigen fünf Richter gehen von einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von mindestens einer Stunde pro Fall aus, so dass die Prüfung bei 2.000 Fällen pro Kopf und 40 Wochenstunden rechnerisch 50 Wochen oder ein Jahr bräuchte“. Er bezweifelte, dass eine solche Bindung von Arbeitskräften politisch gewollt sei. Zudem sei eine rückwirkende Änderung bereits rechtskräftiger Strafureile in einem Rechtsstaat eine seltene Ausnahme, „die anlässlich der Cannabis-Legalisierung nicht gerechtfertigt erscheint“.
Lesen Sie mehr auf Quelle