Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Tino Sorge (CDU), hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier aufgerufen, das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung nicht zu unterzeichnen. „Das Gesetz sollte nach der chaotischen Debatte der letzten Wochen vorerst gestoppt werden. Dafür ist es noch nicht zu spät“, sagte Sorge dem RedaktionsNetzwerk Deutschland. „Wir appellieren an den Bundespräsidenten, das Cannabisgesetz nicht zu unterzeichnen. Zu groß ist die einstimmige Kritik sämtlicher Justiz- und Innenminister der Länder.“

Der Bundesrat hatte das bereits vom Bundestag beschlossene Cannabisgesetz zuvor passieren lassen. Trotz viel Kritik gab es in der Länderkammer keine Mehrheit dafür, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen und das Gesetz damit auszubremsen. Der Gesetzestext erlaubt Besitz und Anbau der Droge für Volljährige zum Eigenkonsum. Er sieht zugleich zahlreiche Vorgaben und Präventionsmaßnahmen zum Kinder- und Jugendschutz vor.

Damit kann das Gesetz wie geplant zum 1. April in Kraft treten. Zuvor muss es aber noch von Steinmeier unterzeichnet und amtlich verkündet werden. Zu den Aufgaben des Bundespräsidenten gehört es dabei, zu prüfen, ob ein Gesetz nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommen ist. In der Geschichte der Bundesrepublik gab es bislang nach Angaben des Bundespräsidialamts erst acht Fälle, in denen das Staatsoberhaupt es ablehnte, ein Gesetz zu unterschreiben.

Warnung vor „Verschlimmbesserung“

„Dieses im Kern verantwortungslose Gesetz lässt sich in seiner grundfalschen Stoßrichtung nicht mehr verbessern. Die einzige Option ist ein Stopp der Umsetzung in diesem Jahr, wie ihn nahezu alle Experten und zahlreiche Vertreter der Länder fordern“, sagte Sorge. Mit Blick auf die von der Bundesregierung in einer Protokollerklärung zugesagten Änderungen kritisierte er, man müsse sich nun auf monatelange „Verschlimmbesserungsdiskussionen“ innerhalb der Ampel einstellen. „Wenn überhaupt, werden die zugesagten Änderungen für die Länder zu spät kommen“, sagte Sorge. „Unsere Forderung ist und bleibt die Rücknahme der Legalisierung in der aktuellen Form – spätestens nach der nächsten Bundestagswahl.“

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) war den Ländern noch in einigen Punkten entgegengekommen, um ein Vermittlungsverfahren abzuwenden. In der Protokollerklärung sicherte die Ampelregierung Unterstützung bei Aufklärung und Vorbeugung vor allem für Kinder und Jugendliche sowie nachträgliche Änderungen des Gesetzes für eine flexiblere Umsetzung zu.         

Die Unionsparteien lehnen die Freigabe von Cannabis vehement ab. CDU-Chef Friedrich Merz kündigte bereits an, das Gesetz rückgängig machen zu wollen, sollte die Union die Bundestagswahl im kommenden Jahr gewinnen. Kritik an der Teillegalisierung kam auch von Polizeigewerkschaften und Richterverbänden. Die Kritik entzündet sich insbesondere an der aufwendigen Kontrolle der neuen Regelungen. Gegner verweisen außerdem auf gesundheitliche Risiken und einen aus ihrer Sicht nicht ausreichenden Kinder- und Jugendschutz.

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