Mehrere Bundesländer dringen auch angesichts der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine auf weitere Bundeshilfen für die Corona-Impfzentren.
Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt wollen eine
verlässliche Beteiligung bei der Finanzierung. „Unsere Forderung ist,
dass sich der Bund wie bisher mit 50 Prozent an den Kosten beteiligt“,
sagte Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) der Nachrichtenagentur dpa. Grimm-Benne ist derzeit Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz (GMK).
Sie hoffe auf eine
Einigung bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 7. April, sagte die
SPD-Politikerin. Die Regierungschefs wollen mit Kanzler Olaf Scholz
(SPD) verschiedene Finanzierungsfragen zur Versorgung von Geflüchteten
aus der Ukraine klären.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) habe eine Mitfinanzierung der Impfzentren
bis Jahresende zugesagt, und man erwarte, dass er sich an diese Zusage
halte, sagten die Gesundheitsminister von Bayern und
Nordrhein-Westfalen, Klaus Holetschek (CSU) und Karl-Josef Laumann
(CDU), der dpa.
Kostenbeteiligung neuer Impfverordnung zufolge geringer
Aktuell beteiligt sich der Bund zur Hälfte an den Kosten der Impfzentren.
Holetschek kritisierte, der derzeitige Entwurf des Bundes für die neue
Impfverordnung sehe die versprochene anteilige Finanzierung bis
Jahresende jedoch nicht vor. Grimm-Benne sagte, der Bund wolle den Anteil ab
Juli womöglich auf 25 Prozent reduzieren.
Die Impfkampagne gegen das Coronavirus schreitet nur noch sehr langsam voran. Am Freitag wurden 36.000
Dosen verabreicht. Eine Grundimmunisierung haben 76 Prozent der Bevölkerung. 58,8 Prozent haben
nach RKI-Angaben zusätzlich eine Auffrischungsimpfung
(Booster) bekommen. Ungeimpft sind 23,4 Prozent – wobei für 4,8 Prozent
der Menschen bisher noch kein Impfstoff zugelassen ist, weil sie unter
fünf Jahre alt sind.
Bayern stehe zu dem Vorhaben, die Impfzentren
bis Jahresende weiter zu betreiben und zu finanzieren, sagte
Holetschek. „Wir müssen für den Fall neuer Infektionswellen gewappnet
sein. Zudem müssen wir auf Entwicklungen wie neue Impfstoffe oder
Impfstoffzulassungen für weitere Altersgruppen sowie eine mögliche
allgemeine Impfpflicht vorbereitet sein.“
Impfangebote für Geflüchtete anders nicht realisierbar
Neben Corona-Schutzimpfungen sollen die Impfzentren
nach dem Willen der Gesundheitsminister zusätzliche Aufgaben
übernehmen. Man könne sie etwa nutzen, um Geflüchteten aus der Ukraine
Impfangebote zu machen. Dabei gehe es auch um Masernimpfungen, die für
Kinder ab dem ersten Lebensjahr vorgeschrieben sind, wenn sie neu in die
Kita oder Schule kommen.
Laumann sagte: „Ohne das gut laufende
System der Impfstrukturen werden die Kommunen im Land zusätzlich
belastet. Die erforderliche Hilfe für die geflüchteten Menschen wird
dann nur schwer kurzfristig realisierbar sein.“
Auch die bisher ungeklärte Frage einer möglichen allgemeinen Impfpflicht spiele eine Rolle bei dem Gedanken, die Impfzentren
weiter zu betreiben, sagte Grimm-Benne. Man müsse die Entscheidung des
Bundestages abwarten. „Wir wollen nicht wieder in die Situation kommen,
dass wir im Herbst Impfzentren neu aufbauen müssen“, sagte die GMK-Vorsitzende.
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