Sollte tatsächlich Gesetz werden, was die Justizminister der Europäischen Union gerade gegen den Widerstand Deutschlands und sechs weiterer Mitgliedsstaaten beschlossen haben, droht ein weitreichender Eingriff in die Grundrechte. Denn Strafermittler eines anderen EU-Staates dürften sich dann unmittelbar an in Deutschland tätige Internet- und Telefonfirmen wenden und die Herausgabe von Kundendaten verlangen.
Ein Staatsanwalt aus Budapest könnte in diesem Fall von der Deutschen Telekom die Preisgabe von Bildern, WhatsApp-Nachrichten, Browserbewegungen und E-Mails eines Deutschen fordern. Die einzige Voraussetzung wäre, dass der Verdächtige in Ungarn einer schweren, mit mindestens drei Jahren Gefängnis bewehrten Straftat beschuldigt wird. So will es der Entwurf einer sogenannten E-Evidence-Verordnung zur Herausgabe elektronischer Beweismittel, der jetzt vom Europäischen Parlament beraten wird. Der genaue Zeitplan dafür ist jedoch unklar.
Sollte das Gesetz kommen, dürften Ermittler eines EU-Staates zudem sämtliche Zugangs-, Verkehrs- und Inhaltsdaten anfordern, also etwa PINs und IP-Nummern, alle Informationen, wann und wo der Verdächtige einen Internetdienst in Anspruch genommen hat, und die Inhalte seiner SMS-Nachrichten oder E-Mails. Mit anderen Worten: Ermittler könnten sich das gesamte Online-Verhalten eines Bürgers ansehen, ohne dass es in Deutschland eine prüfende staatliche Instanz gäbe.
Zwischen dem ungarischen Staatsanwalt und der Telekom etwa säßen keine Richter, keine Aufsichtsbehörden, die darauf achten würden, dass das ungarische Auskunftsersuchen nicht gegen deutsche Gesetze verstößt. Diese Prüfung obläge allein Facebook oder der Telekom. Ihnen, den privaten Internetdiensten, würde die E-Evidence-Verordnung den Schutz der im Grundgesetz garantierten Privatsphäre übertragen. Bundesjustizministerin Katarina Barley findet das fatal. „Ohne Zustimmung der zuständigen Stellen in den Mitgliedsstaaten“, sagt sie, „darf es keine Herausgabe der Daten geben.“
Was ist der Anlass? Früher führte die Spur zu einem Verbrecher über einen liegen gebliebenen Zigarettenstummel, über ein Haar an der Kleidung des Opfers oder über einen heimlichen Gesprächsmitschnitt im Hinterzimmer eines Mafia-Lokals. Heute nutzen Kriminelle für ihre Planungen Chats, WhatsApp, SMS, Instagram, Messenger- und E-Mail-Dienste. Für die Strafverfolgungsbehörden ist es wichtig, sich darauf einzustellen. Ein Ermittler, der einen Straftäter überführen will, braucht Daten, er muss die elektronischen Fingerabdrücke des Verdächtigen aufspüren und sicherstellen können – und zwar so schnell wie möglich.
Das ist kompliziert, denn während die Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden noch weitgehend national operieren, bewegen sich die Daten im Internet über Ländergrenzen hinweg. Oft stecken sie in einer Cloud, einer Datenwolke.
Wollen die Ermittler auf Daten in einem anderen EU-Staat zugreifen, sind sie in der Regel auf ein umständliches Rechtshilfeersuchen angewiesen. Inzwischen existieren zwar kürzere Wege zwischen den europäischen Staatsanwaltschaften, dennoch gehen oft viele Monate ins Land, bevor die erwünschte Auskunft erteilt wird. Es ist völlig unbestritten, dass die sogenannte digitale Strafverfolgung zu lange dauert und zu häufig an nationalen Egoismen und sturen Bürokratien scheitert. Deswegen soll sich ein Ermittler künftig direkt an die Internetprovider wenden, zudem müssen die elektronischen Beweismittel innerhalb von zehn Tagen herausgegeben werden, in besonders dringenden Fällen wie bei Kindesentführungen oder Terrorermittlungen sogar binnen sechs Stunden.
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