Die große Koalition will Hinterbliebene, die Angehörige durch eine Straftat oder einen fremdverschuldeten Unfall verloren haben, künftig deutlich besserstellen. Es gebe eine Einigung auf einen Gesetzentwurf, erklärte der SPD-Rechtsexperte Johannes Fechner am Samstag. Geplant sei eine klare Regelung für Entschädigungsansprüche, um seelisches Leid durch den Verlust nahestehender Menschen auszugleichen.
„Das unermessliche Leid beim Tod eines nahestehenden Menschen kann zwar durch Geld niemals aufgehoben werden“, erklärte Fechner weiter. Doch lasse sich dieses Leid von Hinterbliebenen zumindest ein Stück weit lindern. Bislang steht Angehörigen allenfalls dann eine Entschädigung zu, wenn sie nachweisen können, dass sie selbst durch Trauer krank wurden oder ihnen materielle Schäden entstanden sind, zum Beispiel durch den Wegfall von Unterhaltszahlungen.
Ansprüche auch von Nichtverheirateten werden gestärkt
Geplant ist laut SPD nun ein neuer Absatz 3 des Paragrafen 844 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), wonach jemand, der einen nahestehenden Menschen durch eine Straftat oder einen Unfall verloren hat, einen Entschädigungsanspruch gegen den Schädiger erhält. Neben Verwandten und Ehepartnern soll dies auch für Mitglieder einer Patchworkfamilie und unverheiratete Partner gelten. „Den Anspruch kann deshalb zum Beispiel auch ein unverheirateter Hinterbliebener gegen einen Unfallverursacher geltend machen, der den Unfalltod seiner langjährigen Partnerin verursacht hat“, betonte Fechner.
Keine klare Regelung ist allerdings demnach zur Höhe der Entschädigungszahlungen vorgesehen. „Wir hätten gern in der Gesetzesbegründung einen Korridor von 30.000 bis 60.000 Euro benannt. Dies wollte die Union nicht“, erklärte Fechner. Nun solle im Begründungsteil immerhin als Orientierung auf Urteile verwiesen werden, in denen Hinterbliebenen bis zu 25.000 Euro zugesprochen wurden. Mit dem Gesetz soll laut SPD „unwürdiges Geschacher“ vermieden werden, wie es etwa die Angehörigen von Opfern des Germanwings-Absturzes vom März 2015 hätten erleben müssen.
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