Schutz persönlicher Daten

Brüssel (dpa) – Persönliche Daten von EU-Bürgern sollen bei Strafverfahren in den USA künftig besser geschützt werden. Das Europäische Parlament stimmte in Brüssel für ein entsprechendes Abkommen mit den USA. Die Vereinbarung legt Standards für den Schutz personenbezogener Informationen fest.

Die Vorgaben gelten sowohl für US-Behörden, die gegen Europäer ermitteln als auch für europäische Behörden, die gegen Amerikaner vorgehen. Dabei geht es unter anderem um den Umgang mit Namen, Adressen und Vorstrafen, die etwa bei Polizeiermittlungen ausgetauscht werden.

«Zukünftig gibt es endlich hohe verbindliche Standards und starke Rechte für die Bürger auf beiden Seiten des Atlantiks, wenn Daten zwischen Polizei und Strafverfolgungsbehörden ausgetauscht werden», sagte der Grünen-Europaabgeordnete Jan Philipp Albrecht. Das Abkommen garantiere ein hohes Datenschutz-Niveau, meinte Justiz-Kommissarin Vera Jourova. Im Kampf gegen Terrorismus und Verbrechen müssten die EU und die USA «mehr als jemals zuvor» kooperieren.

Kritik gab es aus der Linksfraktion. «Aus unserer Sicht entspricht das Abkommen nicht den Anforderungen der EU-Grundrechte-Charta, weil es nicht das nötige Maß an Schutz personenbezogener Daten vorsieht», sagte die Europa-Parlamentarierin Cornelia Ernst (Linke). So seien einige Formulierungen der Vereinbarung «zu vage gehalten». Zudem diskriminiere sie Menschen, die keine EU-Staatsbürgerschaft besitzen.

Das Abkommen sieht unter anderem vor, dass EU-Bürger künftig in den Vereinigten Staaten gegen möglichen Missbrauch ihrer Daten klagen können. Zudem haben sie das Recht, fehlerhafte persönliche Daten korrigieren zu lassen. Zusätzlich dürfen Informationen eines EU- oder US-Bürgers künftig nicht mehr an Drittländer weitergegeben werden, ohne dass das Ursprungsland zustimmt. Auch sollen die Daten nur so lange wie nötig gespeichert werden. Das Abkommen soll noch in diesem Jahr ratifiziert werden.

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