Das ZDF muss einem Medienbericht zufolge einen Wahlwerbespot der NPD nicht ausstrahlen. Der Spot verstoße eindeutig gegen allgemeine Strafgesetze, urteilten die Richter einem Bericht der Koblenzer Rhein-Zeitung zufolge. Der Beitrag für die Europawahl am 26. Mai mache „in Deutschland lebende Ausländer in einer Weise bösartig verächtlich, die ihre Menschenwürde angreift und geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“.
Eine Beschwerde der NPD habe das Oberverwaltungsgericht in Koblenz zurückgewiesen. Sollte die NPD die Entscheidung weiter anfechten wollen, müsste sie vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Fernsehsender weisen bei der Ausstrahlung von Wahlwerbespots in der Regel darauf hin, dass die Parteien allein für den Inhalt verantwortlich sind.
Auch das Deutschlandradio hatte einen NPD-Spot abgelehnt. „Nach Ansicht unseres Senders erfüllt er den Straftatbestand der Volksverhetzung. Die Partei hat die Möglichkeit, eine neue, rechtlich unbedenkliche Version einzureichen“, teilte der Sender mit.
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