Die britische Regierung will die Entscheidung des Londoner High Court über den Brexit anfechten. Die Anhörung vor dem Obersten Gericht (Supreme Court) soll Anfang Dezember stattfinden, mit einem Urteil wird nicht vor Weihnachten gerechnet. Der High Court hatte dem Parlament am vergangenen Donnerstag ein Mitspracherecht zugestanden.
Die Verhandlungen über den geplanten EU-Austritt würden ohne Zustimmung des Parlaments eingeleitet, sagte Brexit-Minister David Davis am Montag. Er zeigte sich zuversichtlich, dass der Brexit-Zeitplan trotz Berufungsverfahren eingehalten werden kann. „Der Zeitplan bleibt vereinbar mit unserem Ziel, Artikel 50 Ende März nächsten Jahres auszulösen“. Artikel 50 des Vertrags von Lissabon regelt den Austritt eines Mitgliedslandes.
Die Briten hatten sich am 23. Juni in einer Volksabstimmung für einen EU-Austritt ihres Landes entschieden.
Wie die Regierung im Falle einer weiteren Niederlage vorgehen will, ließ Davis offen. Das Parlament werde aber in jedem Fall eine „zentrale Rolle“ in den Austrittsverhandlungen mit der Europäischen Union spielen.
Sollte das erste Urteil Bestand haben, könnte die Opposition zusammen mit Abweichlern aus der Regierungsfraktion einen Brexit theoretisch blockieren. Führende Oppositionspolitiker haben zwar bereits deutlich gemacht, dass sie den Austrittsverhandlungen zustimmen wollen, jedoch nicht, ohne Bedingungen zu stellen. Labour-Chef Jeremy Corbyn hatte in einem Interview mit der Sonntagszeitung „Sunday Mail“ gefordert, Großbritannien müsse weiterhin Zugang zum Europäischen Binnenmarkt behalten.
Es ist umstritten, ob die Regierung im Falle einer Zustimmungspflicht durch das Parlament ein Gesetzgebungsverfahren einleiten muss, oder ob eine einfache Abstimmung ausreicht.
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