Kassel (dpa/lhe) – Juristischer Erfolg für die Globalisierungskritiker von Attac: Das Hessische Finanzgericht in Kassel entschied am Donnerstag, dass Attac in seiner Satzung und seiner Geschäftsführung gemeinnützig arbeite. Damit setzte sich das Bündnis vor Gericht gegen das Frankfurter Finanzamt durch, das der Organisation im Jahr 2014 die Gemeinnützigkeit entzogen hatte, weil Attac zu politisch sei. Gegen das Urteil ließ das Finanzgericht keine Revision zu. 

Der Entzug der Gemeinnützigkeit hatte für Attac praktisch bedeutet, dass es keine Spendenquittungen mehr ausstellen durfte. Geldgeber können deshalb ihre Spenden nicht mehr von der Steuer absetzen. Der Verein finanziert seinen 1,5 Millionen Euro großen Etat zu mehr als 90 Prozent aus Beiträgen und Spenden. 

«Das Urteil ist eine Ohrfeige für das Finanzamt und ein Sieg für die Zivilgesellschaft», sagte Attac-Sprecherin Frauke Distelrath. Attac-Anwalt Till Müller-Heidelberg hatte argumentiert, dass laut Gesetz nur Parteipolitik von der Gemeinnützigkeit ausgeschlossen sei. «Politische Arbeit gehört zwingend zur Gemeinnützigkeit», sagte er. Auch Vereine wie die Arbeiterwohlfahrt oder der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) würden politische Forderungen stellen. 

Ein Vertreter des Frankfurter Finanzamtes erklärte: «Es hat keine Verschwörungen gegen Attac gegeben. Vielmehr waren wir seit 2007 mit einem Störgefühl unterwegs.» Von 2010 bis 2012 habe seine Behörde Material gesammelt, um die Gemeinnützigkeit zu überprüfen. 

Attac ist vor allem mit Protesten gegen die Europäische Zentralbank (EZB) sowie Forderungen nach einer Finanztransaktionssteuer und einer Vermögensabgabe bekannt geworden. Das 2000 gegründete Attac Deutschland hat nach eigenen Angaben mehr als 29 000 Mitglieder.

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