Falschparkern, die Radfahrer und Fußgänger gefährden, sollen künftig auch Punkte in Flensburg drohen – in gravierenden Fällen. Dabei geht es um unerlaubtes Halten auf Rad- und Gehwegen, auf Schutzstreifen für Radler und fürs Parken in zweiter Reihe, wie das Bundesverkehrsministerium mitteilte.
Wie schon bekannt, sollen die Geldbußen dafür von 15 Euro auf bis zu 100 Euro steigen. Bei schwereren Verstößen – also etwa mit Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung – soll zudem künftig ein Punkt ins Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen werden. Zuerst hatte die «Saarbrücker Zeitung» (Mittwoch) darüber berichtet.
Die Neuerungen sind Teil einer Reform der Straßenverkehrsordnung, die Ressortchef Andreas Scheuer (CSU) kürzlich vorgestellt hatte. Für unerlaubtes Fahren durch eine Rettungsgasse sollen demnach künftig bis zu 320 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot drohen – das gilt bisher schon, wenn man keine Gasse für Einsatzkräfte bei Unfällen bildet.
Fürs Überholen von Fußgängern, Radlern oder E-Tretrollern sollen Mindestabstände von 1,50 Metern innerorts und zwei Metern außerorts gelten. Einen «grünen Pfeil» fürs Rechtsabbiegen bei roter Ampel soll es auch nur für Radler geben.
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