Zum ersten Februar führt Österreich eine allgemeine Impfpflicht ein. Doch so richtig begeistert sind die wenigsten. Wissenschaftler glauben nicht, dass sich Omikron so aufhalten lässt. Und die Behörden befürchten eine Klagewelle und hohe Kosten.
Die Debatte um die allgemeine Impfpflicht in Deutschland verläuft holprig. Unter der Groko war eine Impfpflicht gegen das Coronavirus noch strikt abgelehnt worden. Olaf Scholz, damaliger Vizekanzler, ließ sich etwa im September vom Redaktionsnetzwerk Deutschland mit den Worten zitieren: „Wir brauchen keine Impfpflicht. Es gibt sehr, sehr gute Argumente dafür, sich mit den hochwirksamen Impfstoffen impfen zu lassen.“ Angela Merkel, Jens Spahn, Karl Lauterbach, Markus Söder: Sie alle und weitere hatten sich gegen die Impfpflicht ausgesprochen.
Unter der neuen Regierung folgte die Kehrtwende. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach warb zuletzt immer wieder für die Impfpflicht. Und auch Bundeskanzler Scholz sprach sich zuletzt dafür aus – auch wenn er betonte, „Kanzler der Ungeimpften“ zu sein. Wann und wie die Impfpflicht umgesetzt werden soll, ist noch offen. Zunächst soll das Parlament darüber abstimmen. Freilich ganz ohne Fraktionszwang.STERN PAID 42_21 Interview Impfpflicht 14.11
Impfpflicht soll Pandemiebekämpfung erleichtern
Andernorts ist man indes schon etwas weiter. Anfang des Jahres hatte Italien eine Impfpflicht für Personen über 50 Jahren beschlossen. In Österreich steht eine allgemeine Impfpflicht kurz bevor. Es ist das erste Land, das diese Maßnahme einführt. Dem Gesetzentwurf nach soll die Pflicht ab dem ersten Februar für alle Österreicher gelten, die älter als 14 Jahre alt sind. Wer sich dem verweigert, muss mit einem Bußgeld von bis zu 3600 Euro rechnen. Nach Aussagen von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) aus dem Dezember 2021 soll dieses Gesetz zunächst auf zwei Jahre befristet sein. Man wolle sich so auf weitere Pandemiewellen vorbereiten.
In Österreich leben knapp neun Millionen Menschen. 7,7 Millionen sind von der Impfpflicht betroffen. Derzeit sind laut Impfdashboard knapp 75 Prozent doppelt und 74 Prozent einmalig gegen das Coronavirus geimpft (Stand: 14. Januar 2021). Die Regierung musste im letzten Jahr große Überzeugungsarbeit leisten, um die Corona- und impfskeptischen Österreicher an die Nadel zu bringen. Das neue Gesetz soll die Pandemiebekämpfung nun erleichtern.
Das steht in dem Gesetzentwurf
Kontrolliert wird der Impfstatus der österreichischen Bürger mithilfe eines Impfregisters. Wer die in dem Gesetzentwurf formulierten Kriterien nicht erfüllt, wird spätestens Mitte Februar an die fehlende Impfung erinnert. Die Bezirksverwaltungsbehörden können zudem im Abstand von drei Monaten jeweils eine Strafzahlung von 600 Euro einfordern. Wer diese nicht begleichen kann und sich nicht impfen lassen will, muss mit einer Gefängnisstrafe rechnen.FAQ Impfregister 17.56
Ausgenommen von der Impfpflicht sind Schwangere und bestimmte Risikogruppen. Auch wer sich mit dem Coronavirus infiziert hat, ist in den folgenden sechs Monaten nachdem die Infektion entdeckt wurde, von der Impfpflicht befreit. Die allgemeine Impfpflicht umfasst hierbei nicht nur die Grundimmunisierung. Spätestens sieben Monate nach der Zweitimpfung muss laut dem Gesetzentwurf eine Auffrischung erfolgen.
Personen, deren Impfung zum ersten Februar schon eine Weile zurückliegt, müssen jedoch einiges beachten. Ihr Impfstatus könnte heruntergestuft werden. So müssen sich Österreicher, die bisher nur einmal geimpft sind und deren erster Piks zu länger als ein Jahr zurückliegt, noch einmal einer Erstimpfung unterziehen. Ihr bisheriger Impfstatus ist demnach ungültig. Dasselbe gilt bei der Zweitimpfung. Liegt diese über ein Jahr zurück, gelten sie nur als einfach geimpft. Das heißt, die eigentliche dritte Impfung ist dann kein Booster, sondern wird noch als Grundimmunisierung gewertet.
Debatte über Sinnhaftigkeit
Ab dem 17. Januar verpasst der österreichische Nationalrat dem Gesetzentwurf noch einen letzten Feinschliff. Konkret soll es dann darum geben, ab wann die Strafen verhängt werden. Kritik an dem bisher veröffentlichten Gesetzentwurf gibt es bereits. Laut Parlamentswebseite wurden bisher 106.047 Stellungnahmen eingereicht – so viele wie bei keinem Gesetz zuvor. Der Arbeitsplatz soll von der Impfpflicht ausgeschlossen werden, teilte das entsprechende Ministerium bereits mit. Eine 2G-Regel sei am Arbeitsplatz nicht umsetzbar. Ungeimpften Arbeitnehmern wird also nicht gekündigt. Sie müssen allerdings regelmäßig einen negativen Corona-Test vorweisen.
Angesichts der sich rasant ausbreitenden Omikron-Variante zweifeln Experten des nationalen Impfgremiums und der Covid-Krisenkoordination an der Sinnhaftigkeit der Impfpflicht. Manch einer plädierte bereits dafür, den Start zu verschieben, bis ein angepasster Impfstoff bereitsteht. „Die Omikron-Welle können wir nicht mehr beeinflussen durch die Impfpflicht“, sagte Impfexperte Herwig Kollaritsch. Auch der Epidemiologe Garald Gartlehner sagte im Fernsehsender ORF, man müsse die Impfpflicht angesichts von Omikron noch einmal überdenken. Kollaritsch betonte jedoch, die Impfpflicht müsse vor dem kommenden Herbst gelten. „Einfach deshalb, weil wir sonst wieder im Herbst dieselben Wellen haben werden, die wir jetzt haben.“
Zudem stellt sich die Frage, ob die Impfpflicht wirklich in zwei Wochen umgesetzt werden kann. So könnte der Impfstatus der Bevölkerung flächendeckend erst im April kontrolliert werden. Der Verbund Elga ist dafür zuständig, sämtliche Gesundheitsdaten elektronisch an das Gesundheitsministerium zu übermitteln. Doch das ist vorerst wohl nicht umsetzbar. Damit könnten sich auch Strafen für Ungeimpfte verzögern.
Verwaltungen befürchten massiven Mehraufwand
Zuletzt war eine Debatte über den möglichen Verwaltungsaufwand entbrannt. So rechnen die Landesverwaltungsgerichte mit Tausenden Einsprüchen. Der Landesverband geht davon aus, dass das Personal verdoppelt werden muss.
Wie der „Standard“ unter Berufung auf die Regierung berichtet, könnten noch in diesem Jahr 1,8 Millionen Strafverfügungen ausgestellt werden. Werden Einsprüche eingereicht, könnten 1,4 Millionen Verwaltungsstrafverfahren anfallen. Zusätzlich zu dem bürokratischen Mehraufwand könnte die Impfpflicht äußerst kostspielig werden. So rechnet allein die Stadt Wien mit 30 Millionen Euro für Sach-, Personal- und Portokosten.
Die Mehrkosten könnten auf die Steuerzahler abgewälzt werden, so die Befürchtung. Verwaltungsexperten zufolge zahlen Kläger in erster Instanz zehn Prozent der Verfahrenskosten, in zweiter Instanz 20 Prozent. Den Rest wird aus der Staatskasse finanziert. Der einzige Vorteil: Die Strafgelder sollen in die Krankenhäuser fließen.
Trotz aller Bedenken hält die österreichische Regierung an der Impfpflicht fest. Sie käme nicht zu spät, es gebe einen „ganz klar vorgegebenen Zeitplan“, sagte Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP). Dass sie „kommt, steht für mich außer Frage, weil sie notwendig ist, um zu zeigen, dass das Impfen tatsächlich der Weg dafür ist, dass wir nicht ständig freiheitsbeschränkende Maßnahmen brauchen“. Ob sich die kommenden Monate als so holprig erweisen, wie befürchtet, bleibt abzuwarten.
Quellen:Impfdashboard, Parlament Bundesregierung Österreich, Gesetzentwurf zur Impfpflicht, „Der Standard“, ORF, „Die Presse“, „Wiener Zeitung“
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