Gleichberechtigung : Studie zu Lohnersatzleistungen: Verheiratete Frauen werden benachteiligt

Gleichberechtigung : Studie zu Lohnersatzleistungen: Verheiratete Frauen werden benachteiligt

Laut einer Studie für die Hans-Böckler-Stiftung werden verheiratete Frauen oft benachteiligt in Bezug auf Lohnersatzleistungen. Grund dafür seien die Steuerklassen. 

Es gibt viele Gründe einen Lohnersatz zu benötigen, wie z. B. Elternzeit, Erkrankungen, Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit. Vor allem kann es jeden treffen, wie die letzten Monaten gezeigt haben. Eine Studie für die gewerkschaftsnahe Hans-Bröcker-Stiftung sieht nun jedoch Benachteiligungen von verheirateten Frauen bei Lohnersatzleistungen. Der Hintergrund ist, dass die genannten Lohnersatzleistungen anhand des vorherigen Nettoverdienstes berechnet werden und sich Ehepaare bei der Steuer oft für eine Eingruppierung in Steuerklasse III für den Mann und Steuerklasse V für die Frau entscheiden.

PAID Gastbeitrag Maik Meuser Corona 7.10 UhrDa es bei Steuerklasse V zu einem vergleichsweise hohem Steuerabzug kommt und das Nettogehalt der Frau entsprechend geringer ausfällt, wirkt sich das auch negativ auf ihre potenziellen Lohnersatzleistungen aus. „Die Vorteile der Steuerklassenkombination III/V für das monatliche Haushaltseinkommen werden durch Nachteile zulasten von Frauen erkauft“, heißt es in der Studie der Forscherinnen des Instituts für gleichstellungsorientierte Prozesse und Strategien in Berlin und der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Die Steuerregelungen stellten eine „mittelbare Geschlechterdiskriminierung“ dar.   

Nachteile der Lohnersatzleistungen

Die Nachteile bei den Lohnersatzleistungen für die Betroffenen können dem Papier zufolge bei mehreren hundert Euro monatlich liegen. Die Autorinnen schlagen eine Abschaffung der Steuerklasse V und eine generelle Berechnung von Lohnersatzleistungen anhand der Steuerklasse IV vor.

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