Die Bundesregierung muss die geheime Liste mit den NSA-Spionagezielen nicht an den NSA-Untersuchungsausschuss herausgeben. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Das Geheimhaltungsinteresse der Regierung überwiege das Informationsinteresse des Ausschusses, heißt es in dem Beschluss von Mitte Oktober, der heute bekannt wurde. Eine Herausgabe ohne Einverständnis der USA könne die Funktionsfähigkeit der Nachrichtendienste und damit die außen- und sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit Deutschlands beeinträchtigen.
Geklagt hatten die Fraktionen von Linken und Grünen im Bundestag sowie die Obleute der beiden Parteien im Ausschuss. Auf der Liste stehen Suchmerkmale wie Telefonnummern, E-Mail- oder IP-Adressen, die der US-Geheimdienst NSA dem Bundesnachrichtendienst (BND) geliefert haben soll. Der BND soll den Amerikanern damit über Jahre geholfen haben, europäische Unternehmen und Politiker auszuforschen.
Die Bundesregierung hatte die Herausgabe der Liste verweigert. Stattdessen wurde mit Koalitionsmehrheit der Verwaltungsrichter Kurt Graulich als «Vertrauensperson» bestellt. Dieser wertete die Liste aus und unterrichtete anschließend den Untersuchungsausschuss.
Aus dem Beschluss geht hervor, dass die Verfassungsrichter durch dieses Vorgehen das Recht des Ausschusses auf Vorlage nicht erfüllt sehen. Sie halten der Bundesregierung aber zugute, dass diese Auskünfte erteilt hat. Die Kenntnis der Selektoren sei «eher von allgemeinem politischen Interesse» und «nicht in einem Maße zentral, um gegenüber den Belangen des Staatswohls und der Funktionsfähigkeit der Regierung Vorrang zu beanspruchen».
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