Tausende ehemals verurteilte Homosexuelle werden rehabilitiert. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag einstimmig verabschiedet. Demnach sollen die Justizopfer eine finanzielle Entschädigung von pauschal 3.000 Euro pro Person erhalten, hinzu kommen 1.500 Euro für jedes angefangene Jahr im Gefängnis. Damit die Regelung in Kraft treten kann, fehlt noch die Zustimmung des Bundesrats, sie gilt aber als sicher.
Hintergrund des Gesetzes ist der ehemalige Paragraf 175 des Strafgesetzbuchs (StGB), der sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe stellte. In der Nachkriegszeit übernahm die Bundesrepublik das verschärfte Gesetz der Nationalsozialisten. Im Jahr 1969 wurde der Paragraf entschärft, aber erst 1994 endgültig abgeschafft. Schätzungen zufolge wurden 64.000 Menschen verurteilt. Unklar ist, wie viele Betroffene überhaupt noch leben. Das Bundesjustizministerium erwartet maximal 5.000 Anträge auf Entschädigung.
Justizminister Heiko Maas (SPD) nannte die Entscheidung einen „späten Akt der Gerechtigkeit“. Der Staat habe sich mit dem Paragraf 175 großes Unrecht zu Schulden kommen lassen. „Die Norm hat unvorstellbares Leid angerichtet. Sie hat zu Selbstverleugnungen und Schein-Ehen geführt, zu Schikanen und Erpressungen“, sagte Maas.
Helmut Metzner, Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD), sprach von einem „historischen Schritt“: „Nach langen Jahren der Ignoranz wird einem Teil der Opfer staatlicher Verfolgung ihre Würde zurückgegeben.“ Die vorgesehene Entschädigung bezeichnete er aber als viel zu gering. Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, hielt fest: „Der Bundestag erkennt durch den heutigen Beschluss an, dass er an diesen oft betagten Männern etwas gut zu machen hat und der Strafmakel endlich überwunden ist.“
Kurzfristige Gesetzesänderung sorgt für Kritik
Eine kurzfristige Änderung am Gesetzesentwurf erfuhr im Bundestag aber Kritik. Danach sind Betroffene von der Rehabilitierung ausgeschlossen, wenn ihre Urteile auf sexuellen Handlungen mit unter 16-Jährigen basieren. Die ursprünglich vorgesehene Altersgrenze von 14 Jahren war auf Druck der CDU/CSU-Fraktion noch einmal angehoben worden. Sowohl die Opposition als auch die SPD kritisierten die Altersanhebung. Die einzige Alternative wäre nach Darstellung der Sozialdemokraten allerdings ein kompletter Verzicht auf die angepeilte Rehabilitierung gewesen.
Während die Union mitteilte, durch die Anhebung der Altersgrenze sei eine potenzielle verfassungsrechtliche Schwachstelle geschlossen worden, sprach der SPD-Abgeordnete Karl-Heinz Brunner von „neuem Unrecht“. Bei einvernehmlichem heterosexuellen Geschlechtsverkehr sehe das Gesetz schließlich schon bei 14-Jährigen Straffreiheit vor. Auch der LSVD kritisierte die nachträgliche Änderung.
Read more on Source