Wahlberechtigt sind in der Regel alle US-amerikanischen Staatsbürger über 18 Jahre. Sie müssen sich allerdings als Wähler registrieren lassen.
Die Wähler entscheiden sich zwar für einen der Präsidentschaftskandidaten, wählen aber eigentlich eine Anzahl von Wahlleuten aus ihrem Bundesstaat.
Wahlleute sind häufig verdiente Mitglieder ihrer Parteien, von denen sie für die Wahl aufgestellt werden. Jeder Staat hat so viele Wahlleute wie er Senatoren und Abgeordnete im Kongress, der Legislative der USA, hat. Obwohl kein eigener Staat, stellt auch Washington D.C. drei Wahlleute.
Von Maine und Nebraska abgesehen gilt das Mehrheitswahlrecht: Am Wahltag bekommt der Kandidat, der die meisten Wählerstimmen in einem Staat erringt, alle Wahlleute eines Staats zugesprochen.
Die Wahl gilt als entschieden, wenn ein Kandidat durch Siege in den Bundesstaaten mindestens 270 Wahlleute und damit die absolute Mehrheit von 538 erreicht.
Gut einen Monat nach dem Wahltag geben die Wahlleute ihre Stimme ab. Die Stimmzettel werden am 6. Januar des folgenden Jahres im Kongress gezählt.
Zwar sind die Wahlleute nicht in allen Staaten per Gesetz an den Wählerwillen gebunden, doch respektieren sie diesen gewöhnlich. Theoretisch können aber bei einem sehr knappen Wahlergebnis vom Votum der Wähler abweichende Wahlleute das Ergebnis eines Wahltags beeinflussen.
Am 20. Januar des folgenden Jahres findet die Amtseinführung statt (auch Inauguration genannt). Der neue Präsident und der Vizepräsident werden vereidigt und ihre Amtszeit beginnt.
Quellen: Wahlrecht.de, U.S. National Archives, Getty Images
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