Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat Einwände Myanmars gegen eine Klage zurückgewiesen und den Weg für einen Völkermord-Prozess freigemacht. Grund der Klage des westafrikanischen Landes Gambia aus dem Jahr 2019 waren Angriffe auf die muslimische Minderheit der Rohingya. Die vorsitzende Richterin Joan Donoghue sagte, das Gericht sei für den von der Republik Gambia eingereichten Antrag zuständig und der Antrag sei zulässig.
Die Entscheidung ermöglicht nun eine umfassende Anhörung vor dem IGH zu den Vorwürfen des Völkermords an den Rohingya im mehrheitlich buddhistischen Myanmar im Jahr 2017. Wann genau der Prozess beginnt, ist noch unklar. Gambia hatte argumentiert, dass Myanmars Behandlung der Rohingya gegen die UN-Völkermordkonvention von 1948 verstoße. Auch die US-Regierung wertete die Unterdrückung und Verfolgung der Rohingya als Völkermord. Die Regierung von Myanmar hatte eingewendet, dass das IGH in dieser Angelegenheit nicht zuständig sei und den Fall abweisen sollte.
Einstimmig haben die Richter auch den Einwand zurückgewiesen, Gambia sei nicht der „eigentliche Kläger“, sondern agiere stellvertretend für die „Organisation Islamischer Staaten“, wie es in einer Presseerklärung des IGH hieß. Mit der Mehrheit von 15 Richterinnen und Richtern lehnte das Gericht auch den Protest ab, Gambia könne nicht klagen, weil es keinen direkten Konflikt zwischen dem afrikanischen Land und Myanmar gebe.
Nach Angriffen islamischer Aufständischer im Jahr 2017 ging das Militär in Myanmar deutlich gegen die gesamte Rohingya-Gemeinde vor. Hunderttausende Angehörige der Volksgruppe verließen daraufhin das Land, viele flohen ins benachbarte Bangladesch. Den Sicherheitskräften Myanmars werden Massenvergewaltigungen, Brandschatzungen ganzer Dörfer und die Tötung von Zivilisten vorgeworfen. Zu dieser Zeit waren Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi und ihre Nationale Liga für Demokratie noch an der Macht, bevor das Militär im vergangenen Jahr putschte und die Staatsführung übernahm. Auf Kritik stieß im Februar die Entscheidung des IGH, Vertreter der Militärjunta als Repräsentanten Myanmars bei dem Gericht zuzulassen.
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