Wohnungseinbrüche sollen in Zukunft härter bestraft werden. „In Zukunft wird jeder Wohnungseinbruchsdiebstahl eine Mindeststrafe von sechs Monaten zur Folge haben. Diese Untergrenze darf dann in keinem einzigen Fall mehr unterschritten werden“, sagte Bundesjustizminister Heiko Maas den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Den entsprechenden Gesetzentwurf will sein Haus demnach noch vor Weihnachten vorlegen. Die Verschärfung ist im Koalitionsvertag vorgesehen.
Bei Wohnungseinbrüchen soll es laut Maas künftig im Strafrecht keine „minder schweren Fälle“ mehr geben. Zur Begründung sagte er, Einbrüche seien Straftaten, „die in die Intimsphäre der Menschen eindringen – und bei den Opfern traumatische Folgen haben können“. Um die Aufklärungsquote bei Einbrüchen zu erhöhen, soll die Polizei mit dem Bundeshaushalt 2017 dem Minister zufolge 2.000 zusätzliche Stellen erhalten.
Mit einer weiteren Initiative will der Justizminister außerdem Polizisten, Rettungskräfte und Feuerwehrleute besser vor Angriffen schützen. In besonders schweren Fällen soll demnach auch hier eine sechsmonatige Mindeststrafe eingeführt werden.
„Wenn ein tätlicher Angriff – etwa bei Demonstrationen – gemeinschaftlich von mehreren Personen verübt wird, soll dies als besonders schwerer Fall gewertet werden“, erklärte Maas. Dasselbe gelte auch für einen Angreifer, der eine Waffe oder „ein gefährliches Werkzeug“ mit sich führe – „egal, ob er sie auch einsetzen will.“
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