Eilantrag der Grünen abgelehnt

Karlsruhe/Berlin (dpa) – Die Grünen sind damit gescheitert, noch vor der Wahl eine Bundestagsabstimmung über die Ehe für Schwule und Lesben über das Bundesverfassungsgericht zu erzwingen.

Die Richter des Zweiten Senats lehnten entsprechende Eilanträge der Bundestagsfraktion der Partei ab, wie in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Diesen hatte sich nachträglich auch die Linksfraktion angeschlossen. (Az. 2 BvQ 29/17)

Die große Koalition ist in der Frage gespalten: Die SPD will die «Ehe für alle», in der Union wird sie mehrheitlich abgelehnt. Eine Einigung hatte es bis zuletzt nicht gegeben. Homosexuelle Paare können
seit 2001 eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Sie kommt aber nicht der Ehe gleich.

Die Grünen, die Linksfraktion und der Bundesrat haben zur «Ehe für alle» schon vor längerer Zeit eigene Gesetzentwürfe vorgelegt. Der Rechtsausschuss des Bundestags vertagt die Behandlung aber wieder und wieder. Nun ist die Legislaturperiode so gut wie vorbei. Am 30. Juni kommt der Bundestag zu seiner letzten planmäßigen Sitzung zusammen.

Das Verfassungsgericht sollte den Ausschuss zwingen, den Entwurf noch auf den letzten Metern ins Plenum zu bringen. Dafür sehen die Karlsruher Richter aber keinen Anlass. Es gebe «keine Pflicht des Ausschusses oder des Bundestages, über sämtliche vorliegende Gesetzesvorhaben innerhalb einer Legislaturperiode abschließend zu entscheiden», heißt es in dem vor wenigen Tagen gefassten Beschluss.

Zwar darf die Beratung demnach nicht «ohne sachlichen Grund gänzlich oder auf unbestimmte Zeit verweigert werden». Was eine angemessene Frist sei, hänge aber vom Einzelfall ab und habe auch mit politischen Mehrheiten zu tun. Das Thema sei mehrfach und ausführlich im Plenum beraten worden. Alle Parteien hätten sich positionieren müssen, und auch die Grünen, so der Beschluss, konnten ihre Argumente vortragen.

Fraktionschef Anton Hofreiter bedauerte die Entscheidung. «Ich fordere die große Koalition und insbesondere die Union auf, dennoch den Weg für eine Befassung freizumachen», erklärte er. Sein Parteikollege Volker Beck rief die SPD auf, den Entwurf im Ausschuss mit der Opposition zu beschließen.

Die Unionsfraktion sieht sich dagegen in ihrem Verständnis der Minderheitenrechte im Parlament bestätigt. «Eine größere Ohrfeige verfassungsrechtlicher Art kann man sich in Karlsruhe gar nicht abholen», sagte Fraktionsgeschäftsführer Michael Grosse-Brömer (CDU). CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt sagte, die Grünen hätten vom Verfassungsgericht «eine weitere Klatsche» erhalten.

Die Bundestagswahl ist am 24. September. Die Grünen haben die
«Ehe für alle» zur Bedingung für eine Koalitionsbildung gemacht.

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