Bund plant Kontingentlösung

Berlin (dpa) – Die Kirchen und mehrere Verbände finden die geplante Neuregelung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus inhuman und zu restriktiv.

Der Gesetzentwurf schaffe keinen angemessenen Ausgleich zwischen der Aufnahmefähigkeit von Staat und Gesellschaft einerseits und den Interessen der Flüchtlinge an einer Familienzusammenführung andererseits, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme des Rates der Evangelischen Kirche und des Kommissariats der deutschen Bischöfe, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Der Gesetzentwurf, über den das Bundeskabinett am kommenden Mittwoch beraten will, sieht vor, dass Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz ab August wieder ihre Ehepartner und minderjährigen Kinder zu sich holen dürfen. Auch Eltern von unbegleitet in Deutschland lebenden minderjährigen Flüchtlingen mit diesem zeitlich begrenzten Status könnten dann einen Visumsantrag stellen. Allerdings sollen pro Monat nur 1000 Angehörige einreisen dürfen.

Auswahlkriterien sind einerseits humanitäre Gründe – etwa eine schwerwiegende Erkrankung. Andererseits sollen Integrationserfolge des schon in Deutschland lebenden Flüchtlings positiv berücksichtigt werden.

«Aus dem Grundrecht auf Familie wird ein Gnadenrecht des Staates», kritisierte die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl. Der Entwurf entspreche nicht den dazu im Koalitionsvertrag von Union und SPD getroffenen Vereinbarungen und sei in sich widersprüchlich. Der Jesuiten-Flüchtlingsdienst warnte: «Die Erschwerung des Familiennachzugs kann auch dazu führen, dass Familien zerstört werden.» Dies sei vor allem dann zu befürchten, wenn völlig ungewiss sei, ob und wann die Trennung enden werde. Der Sozialverband AWO stellte fest: «Trotz beschleunigter Terminvergabe in den Botschaften dauern die Verfahren zur Familienzusammenführung immer noch sehr lange und in der Regel mehr als 18 Monate.»

Kritisiert wurde auch die kurze Frist zur Stellungnahme für die Verbändeanhörung zu dem Gesetzentwurf. Der Jesuiten-Flüchtlingsdienst schrieb: «Eine am Morgen des Feiertages 1. Mai verschickte E-Mail-Mitteilung mit der Aufforderung, bis zum 3. Mai, 16:00 Uhr, zu einem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen, der eine sehr komplexe Materie regeln soll, hat mit „Rechtzeitigkeit“ in diesem Sinne nichts mehr zu tun.» Bei einem solchen Vorgehen drohe eine Verbändeanhörung zur bloßen Farce zu verkommen.

Read more on Source