Das Amtsgericht Güstrow hat gegen den ehemaligen Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier (CDU), wegen Vorteilsnahme einen Strafbefehl von 13.500 Euro erlassen. Das sagte der Direktor des Gerichts, Andreas Millat, der Deutschen Presse-Agentur. Die Staatsanwaltschaft Rostock wirft Caffier Vorteilsnahme in zwei Fällen vor: Caffier soll im Januar 2018 unentgeltlich eine halbautomatische Kurzwaffe im Wert von rund 800 Euro von einem Waffenhändler bekommen haben. Außerdem soll er an einem kostenlosen Schießtraining zur Einweisung teilgenommen haben – auch die Munition dafür sei ihm geschenkt worden.
Die Einziehung der Waffe sei angeordnet worden, sagte Millat. Der Strafbefehl sei noch nicht rechtskräftig. Caffier habe nun zwei Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen.
Caffier selbst sagte, dass er sich zu dem Vorgang nicht äußern werde. Sein Rechtsanwalt teilte der Deutschen Presse-Agentur mit, dass bislang weder er noch Caffier den Strafbefehl erhalten hätten. Zu einer Stellungnahme war er nicht bereit.
Caffier war als Innenminister im November 2020 zurückgetreten, als der Vorgang öffentlich geworden war. Er hatte behauptet, die Waffe gekauft zu haben, einen Beleg dafür jedoch nicht geliefert. Die Ermittlungen gegen den Waffenhändler und Schießplatzbetreiber waren im Oktober dieses Jahres gegen eine Geldauflage von 3.000 Euro eingestellt worden.
Gegen den Mann, der nach Geheimdiensterkenntnissen schon 2017 Kontakte zur rechtsextremen Preppergruppe „Nordkreuz“ gehabt haben soll, war den Angaben zufolge wegen Vorteilsgewährung ermittelt worden. Auf dem Schießplatz des Waffenhändlers trainierten jahrelang Polizisten des Landes Mecklenburg-Vorpommern und anderer Bundesländer.
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