Wegen Volksverhetzung

Neuruppin/Oranienburg (dpa) – Wegen eines Nazi-Tattoos muss ein NPD-Kommunalpolitiker aus Brandenburg acht Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Neuruppin sprach ihn in einer Berufungsverhandlung der Volksverhetzung schuldig.

Der heute 28-Jährige hat damit eine härte Strafe bekommen als in erster Instanz. Sein Anwalt kündigte umgehend Revision gegen das Urteil an.

Das Amtsgericht Oranienburg hatte den NPD-Mann im Dezember 2015 zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Er hatte damals gestanden, die Tätowierung mit den Umrissen eines Konzentrationslagers und dem Spruch «Jedem das Seine» in einem Schwimmbad gezeigt zu haben. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten Berufung eingelegt.

Die Neuruppiner Richter folgten nun der Forderung der Anklage nach einer Haftstrafe, «weil eine staatliche Reaktion aus Gründen der Verteidigung der Rechtsordnung geboten» sei, betonte auch der Vorsitzende Richter Jörn Kalbow. Es komme in letzter Zeit zu immer mehr fremdenfeindlichen Straftaten in Deutschland.

Eine Bewährungsstrafe hätte von der Bevölkerung als ein «Zurückweichen des Staates vor dem Rechtsradikalismus» empfunden werden können, hob Kalbow in seiner Urteilsbegründung hervor. Es gehe auch um das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtspflege.

Der 28-Jährige wirkte überrascht und hatte offenbar nicht mit einer Haftstrafe gerechnet. Vor Gericht zeigte er sich wortkarg. Er erschien in einem T-Shirt der bei Rechtsextremen beliebten Marke «Thor Steinar». Verteidiger Wolfram Nahrath erklärte nach dem Urteil, dass er Revision vor dem Oberlandesgericht einlegen werde.

Zuvor hatte Nahrath im Namen seines Mandanten erklärt, dass dieser die Turm-Umrisse auf seinem Rücken habe umtätowieren lassen. Zum Beweis präsentierte der Verteidiger Handyfotos. «Statt der Silhouette des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau sind jetzt die Wilhelm-Busch-Figuren Max und Moritz aufgetragen», beschrieb Staatsanwalt Torsten Lowitsch seine Eindrücke. «Der Spruch „Jedem das Seine“ ist aber nicht getilgt worden», erklärte er weiter.

Nahrath begründete die Umgestaltung mit der «außergewöhnlichen Anprangerung» seines Mandanten nach Bekanntwerden des Falls. Es handele sich jetzt um tätige Reue, weil der 28-Jährige auch in Zukunft in ein Spaßbad gehen wolle, hieß es.

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