Der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages darf die umstrittenen Selektorenlisten des US-Geheimdienstes NSA nicht sehen. Die Opposition hatte vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auf Herausgabe geklagt, doch das Gericht hat die Klage nun abgelehnt.

Die Bundesregierung könne nicht allein entscheiden, wem sie diese Informationen zugänglich mache, heißt es in dem Beschluss der Verfassungsrichter des Zweiten Senats. Die Listen berührten das Geheimhaltungsinteresse der USA. Wenn die US-Regierung Nein sage, könne sich die deutsche Regierung darüber nicht hinwegsetzen.

Auf der Liste stehen Suchmerkmale wie Telefonnummern, E-Mail- oder IP-Adressen, die der US-Geheimdienst NSA dem Bundesnachrichtendienst (BND) geliefert hat. Mit diesen Suchbegriffen oder Selektoren suchte der BND in abgehörten Internet- und Satellitendaten und meldete die Ergebnisse an die Amerikaner. Dadurch soll der BND geholfen haben, europäische Unternehmen und Politiker auszuspionieren, lautet der Vorwurf der Opposition.

Die Bundesregierung weigert sich aber, dem Ausschuss die einzelnen Selektoren zu zeigen. Sie setzte stattdessen einen Sondergutachter ein, den ehemaligen Bundesrichter Kurt Graulich. Der berichtete anschließend im Untersuchungsausschuss über seine Erkenntnisse. Der Opposition genügte das nicht, sie habe ein Recht, selbst die Beweise zu sehen, argumentierten Linke und Grüne und klagten.

In diesem Punkt gaben die Verfassungsrichter der Opposition durchaus recht. Der Ausschuss dürfe verlangen, dass die Regierung ihm alle Beweise übergibt. Der Bericht von Kurt Graulich ersetze das nicht, heißt es im Beschluss der Richter. Der Bericht sei kein eigentlicher Beweis, da er im Auftrag der Regierung geschrieben worden sei und nicht im Auftrag der Ermittler des Bundestages. Zitat: „Die sachverständige Vertrauensperson handelte nicht als Hilfsorgan des Untersuchungsausschusses.“ So hatte auch die Opposition stets argumentiert. Daher erkennt sie ihn und seinen Bericht nicht an.

Ausschuss darf grundsätzlich klagen

Der NSA-Untersuchungsausschuss wurde auch in einem weiteren Punkt bestätigt. Grundsätzlich kann er vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, auch einzelne Fraktionen wie die der Linkspartei oder der Grünen können eine Klage einreichen, selbst wenn sie im Bundestag und im Ausschuss nicht die Mehrheit stellen.

Das war nicht so klar, aber das Gericht hat den Abgeordneten in seinem Beschluss diese Möglichkeit zugestanden. Argument der Richter: Das parlamentarische Untersuchungsrecht sei durch das Grundgesetz bewusst als Minderheitenrecht ausgestaltet worden.

Das Gericht sieht im Untersuchungsausschuss auch kein Leck für Geheimnisse, so wie es die Bundesregierung tut. Sie behauptet, man könne dem Ausschuss keine geheimen Akten anvertrauen, denn die Abgeordneten würden Informationen an die Presse weitergeben. Die Abgeordneten bestreiten das und sagen, die Regierung gebe Geheimnisse weiter. Die Behauptung der Bundesregierung sahen die Richter nicht belegt. Zitat: „Die von den Antragsgegnern vorgelegte Zusammenstellung von Presseveröffentlichungen kann jedenfalls keinen Nachweis für einen mangelnden Geheimnisschutz im und durch den Untersuchungsausschuss erbringen.“

Nebenbei: Die Richter scheinen den Eindruck zu haben, dass es überall Lecks gibt. Sie schreiben: „Angesichts dieser Veröffentlichungen erscheint der Geheimnisschutz vielmehr generell nicht hinreichend gewährleistet.“

Deutsche Dienste würden Vertrauen verlieren

Trotzdem bekommt der Untersuchungsausschuss die NSA-Selektoren nicht zu sehen. Denn die gehören letztlich den USA, findet das Gericht. Daher könnten sie nur herausgegeben werden, wenn die US-Regierung zustimmt. Das aber tut sie nicht. Daher würde die Bundesregierung gegen Abkommen verstoßen, in denen sie der NSA Vertraulichkeit zugesichert hatte.

So hatte auch die Bundesregierung argumentiert. Niemand würde noch deutschen Geheimdiensten vertrauen, wenn man die Daten herausgebe, lautet die Befürchtung der Bundesregierung. Das Verfassungsgericht folgt dem. Es sei plausibel, dass die Dienste Deutschlands und der USA zusammenarbeiten müssten und dass diese Zusammenarbeit gefährdet werde, wenn Deutschland gegen den Willen der USA Daten daraus weitergibt.

Kai Biermann Redakteur im Ressort Investigativ/Daten, ZEIT ONLINE

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