Kommt Edward Snowden nun nach Deutschland? Wird er in Berlin als Zeuge vor dem NSA-Untersuchungsausschuss aussagen? Kurz sah es so aus. Doch trotz eines entsprechenden Entscheids des Bundesgerichtshofs will die Bundesregierung Snowden noch immer nicht nach Deutschland holen. Und die Abgeordneten der Koalition im Bundestag helfen ihr dabei.

Der Streit dauert schon so lange und wird so verbissen geführt, dass es längst egal zu sein scheint, was Snowden eigentlich zu erzählen hätte. Im Sommer 2014 debattierten Regierungskoalition und Opposition das erste Mal, ob der Whistleblower vor dem NSA-Untersuchungsausschuss in Deutschland befragt werden soll oder nicht. Damals hatte die Opposition das Bundesverfassungsgericht vergeblich um Hilfe angerufen. 

Tagesordnungspunkt wurde verschoben

Daraufhin wandten sich die Oppositionsabgeordneten an den Bundesgerichtshof. Eine Ermittlungsrichterin am BGH hat nun überraschend entschieden, der Untersuchungsausschuss müsse einen neuen Zeugenbeschluss fassen und die Bundesregierung darin um Amtshilfe ersuchen. Der Ausschuss muss die Regierung also darum bitten, alles zu tun, damit Snowden nach Deutschland kommen kann. Das heißt allerdings im Zweifel auch, ihm Schutz vor einer Auslieferung in die USA zu bieten.

Linkspartei und Grüne wollten diesen Antrag am Donnerstag im NSA-Untersuchungsausschuss stellen. Union und SPD können das nicht verhindern: Die Richterin hatte entschieden, es genüge, wenn ein „Viertel der Mitglieder des Ausschusses“ diesen Antrag will. Dann müsse ihm der Ausschuss geschlossen zustimmen. Weil Union und SPD den neuen Vorladungsantrag nicht verhindern können, verschoben sie ihn nun einfach. Denn Union und SPD haben im Ausschuss die Mehrheit und können die Tagesordnung bestimmen. Der Tagesordnungspunkt Snowden wurde also vertagt.

Kai Biermann Redakteur im Ressort Investigativ/Daten, ZEIT ONLINE

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