Brüssel präsentiert Details
Brüssel (dpa) – US-Bürger und andere nicht visumpflichtige Ausländer müssen künftig womöglich eine EU-Einreisegenehmigung beantragen. Die Brüsseler EU-Kommission will heute eine entsprechende Verordnung vorschlagen.
Diese Verordnung soll es ermöglichen, von der Visumpflicht befreite Reisende bereits im Vorfeld zu kontrollieren. Stellt sich bei der Prüfung der Daten heraus, dass eine Person ein Sicherheitsrisiko darstellt, würde ihr die Einreise in den Schengen-Raum verweigert werden. Die gleiche Entscheidung könnte getroffen werden, wenn es Hinweise darauf gibt, dass ein Reisender sich illegal in der EU niederlassen will.
Vorbild für das Etias genannte Vorhaben der EU-Kommission ist das US-System Esta. In ihm müssen sich beispielsweise auch alle Deutschen registrieren, die in die Vereinigten Staaten einreisen wollen. Etias ist die englische Abkürzung für Europäisches Reiseinformations- und Genehmigungssystem (European Travel Information and Authorisation System) – die amerikanische Abkürzung steht für Electronic System for Travel Authorization.
Ob der Vorschlag aus Brüssel umgesetzt wird, hängt von den Regierungen der EU-Staaten ab. Sie könnten ihn theoretisch auch zurückweisen oder Änderungen verlangen. Nach «Handelsblatt»-Informationen soll der Aufbau des Systems gut 200 Millionen Euro kosten.
Aus Sicht der EU-Kommission ist die Investition notwendig. «Etias ist das fehlende Teil im Puzzle zum Management der Außengrenzen», sagte EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos der Zeitung «Die Welt» (Donnerstag). Bisher habe man wenige Vorab-Informationen über die mehr als 30 Millionen Reisenden, die jedes Jahr in das Schengen-Gebiet kämen.
Wie die Zeitungen weiter berichten, sollen die per Etias erfassten Informationen unter anderem mit Fahndungslisten abgeglichen werden. Laut «Handelsblatt» ist zudem geplant, die Antragsteller nach bestimmten Verdachtsprofilen zu scannen, um Dschihadisten, Kriminelle und illegal Eingewanderte frühzeitig zu erkennen. Die «Welt» berichtet, neben den üblichen Angaben zu Person und Wohnort der Antragsteller sollten auch Daten zum Gesundheitszustand sowie zu möglichen Vorstrafen oder früheren Aufenthalten in Kriegsgebieten erhoben werden.
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