Erstmals sind 34 abgelehnte afghanische Asylbewerber in einer umstrittenen Sammelabschiebung von Deutschland aus Richtung Kabul geflogen worden.
«Darunter befanden sich auch acht Afghanen aus Bayern», bestätigte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) in einer Mitteilung am Mittwochabend. Er kündigte weitere Rückführungen auch nach Afghanistan an und widersprach Kritik an dieser Praxis. Auch CSU-Chef Horst Seehofer begrüßte die Maßnahme. «Und ich hoffe, dass es keine einmalige Aktion ist», sagte er in der ARD-Sondersendung «Farbe bekennen», die am Mittwochnachmittag aufgezeichnet wurde.
Am Frankfurter Flughafen protestierten mehrere Hundert Demonstranten gegen die Abschiebung. Kritik kam auch von der Opposition und Nichtregierungsorganisationen wie Pro Asyl. Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter sprach von einem «unbarmherzigen Spiel» von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). Die Ärzteorganisation IPPNW hält die Maßnahme für unvereinbar mit der Achtung der Menschenrechte.
Herrmann verteidigte die Abschiebungen. Bedrohungen durch radikale Kräfte gebe es in vielen Teilen der Welt. Afghanische Sicherheitskräfte sorgten aber mit Unterstützung deutscher Bundeswehrsoldaten und Polizisten für die Sicherheit der dort lebenden Menschen und für eine weitere Stabilisierung des Landes. «Das rechtfertigt auch eine Rückführung abgelehnter Asylbewerber in gesicherte afghanische Provinzen», betonte Herrmann. Das hätten das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium übereinstimmend festgestellt. Seehofer sagte, radikale Kräfte in Deutschland hätten nur dann keinen Erfolg, wenn abgelehnte Asylbewerber auch in ihre Länder zurückkehren müssten.
An dem ersten Sammelcharterflug beteiligten sich nach Herrmanns Angaben neben Bayern auch Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Hamburg und das Saarland.
Abschiebungen nach Afghanistan sind umstritten, weil es in weiten Teilen des Landes Kämpfe zwischen Regierungstruppen und radikalislamischen Talibanrebellen gibt und immer wieder zu Anschlägen kommt.
Laut Informationen von Pro Asyl und Medienberichten sollte ein Charterflug mit 50 Afghanen Richtung Kabul starten. Die Bundespolizei und der Flughafenbetreiber Fraport wollten sich nicht äußern und verwiesen auf das Bundesinnenministerium. Dieses hatte bereits zuvor erklärt, solche Maßnahmen nicht zu kommentieren.
Das Bundesverfassungsgericht stoppte kurz vor dem Start der Chartermaschine die Abschiebung eines abgelehnten Asylbewerbers nach Afghanistan. Dabei sei die Frage, ob angesichts der Lage in Afghanistan Abschiebungen verfassungsrechtlich vertretbar sind, offen gelassen worden, teilte das Gericht mit. Die Entscheidung beruhe allein auf einer Folgenabwägung. Der 29-Jährige könne auch zu einem späteren Termin abgeschoben werden, sein Asylverfahren könne er nach einer Abschiebung aber kaum noch fortführen. (Az. 2 BvR 2557/16)
Bei den Protesten am Flughafen in Frankfurt trugen Demonstranten Schilder mit der Aufschrift: «Stopp – Keine Abschiebung nach Afghanistan». In Sprechchören forderten sie: «Abschiebung ist Folter, Abschiebung ist Mord, Bleiberecht für alle, jetzt sofort!».
Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl appellierte an die Grünen in Landesregierungen, Sammelabschiebungen von nicht als Asylbewerber anerkannten Afghanen zu verhindern. «Wir wenden uns explizit an die Grünen in Hessen, Baden-Württemberg und Hamburg, alles zu tun, dass diese Menschen nicht abgeschoben werden», sagte Geschäftsführer Günter Burkhardt.
Zunächst hatte der «Spiegel» berichtet, dass am Mittwoch der erste Charterflug mit 50 Afghanen von Frankfurt nach Kabul starten sollte.
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