Sandra Scheeres: Verfassungsbeschwerde: Berliner Bildungssenatorin gegen Kopftücher für Lehrerinnen

Sandra Scheeres: Verfassungsbeschwerde: Berliner Bildungssenatorin gegen Kopftücher für Lehrerinnen

Eine angehende Lehrerin hat in Berlin erfolgreich dagegen geklagt, im Unterricht auf ihr Kopftuch verzichten zu müssen. Nun legt Berlins Bildungssenatorin Sandra Scheeres gegen vorangegangene Urteile Verfassungsbeschwerde ein.

Berlins Bildungssenatorin Scheeres möchte es nicht hinnehmen, dass Arbeitsgerichte zu Gunsten einer Lehrerin urteilten, die auch während des Schulunterrichts ein Kopftuch tragen möchte. Gegen die ergangenen Urteile erhebt sie daher Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht.

Was war passiert? Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts in Berlin ist das im Neutralitätsgesetz verankerte Kopftuchverbot für Lehrerinnen nicht rechtens. Das Gericht gab im August 2020 einer muslimischen Frau recht, die geklagt hatte, weil sie wegen ihres Kopftuchs nicht in den Berliner Schuldienst eingestellt wurde. Die Klägerin sei „wegen der Religion benachteiligt“ worden, erklärte das Gericht.

Der sogenannte Kopftuchstreit ging durch mehrere Instanzen

Bereits im November 2018 hatte das Landesarbeitsgericht der Klägerin rund 5000 Euro Entschädigung zugesprochen. Dagegen war das Land Berlin unter Berufung auf das Neutralitätsgesetz in Revision gegangen. Diese lehnte das Bundesarbeitsgericht wiederum ab. Das Landesarbeitsgericht verwies darauf, dass das Kopftuch nur verboten werden könne, wenn eine konkrete Bedrohung des Schulfriedens vorliege.PAID Boxerin Zeina Nasser 15.40

Dem schloss sich das Bundesarbeitsgericht im August 2020 schließlich an. Die Gerichte beriefen sich damit auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015. Das hatte entschieden, dass ein generelles Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen rechtswidrig sei.

Inzwischen sei die schriftliche Urteilsbegründung der letzten ergangenen Entscheidung dazu in Berlin eingetroffen, wie die „BZ“ meldet, die zuerst über Scheeres‘ Planungen berichtet hatte.

Senats-Juristen, wie auch Senatorin Scheeres selbst, sehen einen Verfahrensfehler. Es werde lediglich die Perspektive der Arbeitnehmerin betrachtet, die Rechte der Kinder würden jedoch nicht ausreichend berücksichtigt. Dabei gehe es in dem Rechtsstreit doch aber im Wesentlichen um den Schutz der Kinder vor religiöser oder weltanschaulicher Einflussnahme.

Quellen: „BZ“, AFP

Read more on Source