Fünf Milliarden Euro für Laptops, Tablets und WLAN in Schulen will der Bund den Ländern ab 2019 zur Verfügung stellen – doch ein Streit zwischen Bund und Ländern verzögert derzeit die Umsetzung dieses Plans. Der scheidende Vorsitzende der Kultusministerkonferenz, Helmut Holter, hat nun davor gewarnt, den Digitalpakt auf Eis zu legen. „Das Projekt kann und darf nicht scheitern“, sagte Thüringens Bildungsminister in Erfurt. Der Linke-Politiker rechnet aber mit Verzögerungen.
Weil Bildung eigentlich Sache der Länder ist, sollte für den Digitalpakt zunächst das Grundgesetz geändert werden. Die Länder lehnen aber einen Passus in der geplanten Änderung ab und wollen über einen Vermittlungsausschuss im Bundesrat nachverhandeln. Holters Einschätzung nach ist der Digitalpakt nicht zwingend an eine Verfassungsänderung gebunden. „Wenn das Vermittlungsverfahren sich hinziehen sollte, dann müsste der Digitalpakt über eine andere gesetzliche Grundlage gestartet werden“, sagte er. Laut Holter müsste die große Koalition in Berlin dann „Abstand nehmen von dem, was sie im Koalitionsvertrag aufgeschrieben hat“.
„Modernen Unterricht“ für Schüler und Lehrer
Holters Meinung nach wäre eine Finanzierung der Digitalisierung von Schulen auch ohne Verfassungsänderung möglich. Er sagte, er halte es für denkbar, „die Gelder auf einem anderen Weg in die Länder zu bringen“. Grundsätzlich sprach sich der Landesminister aber auch weiterhin für eine Lockerung des sogenannten Kooperationsverbotes von Bund und Ländern aus. Als Linke-Politiker hatte Holter in der Vergangenheit immer wieder dafür plädiert, das im Grundgesetz verankerte Kooperationsverbot ganz aufzugeben.
Es sei nicht im Interesse der Länder und der Schulen, wenn sich die Umsetzung des Digitalpaktes noch lange hinzöge, sagte Holter. Schüler und Lehrer wollten endlich „modernen Unterricht mit modernen Bildungsmedien“. Das Signal, das durch die Verzögerung an die Menschen gehe, sei ein verheerendes.
Holters Nachfolger Lorz glaubt an Einigung
Ursprünglich sollte das Geld für die Digitalisierung der Schulen ab 2019 fließen. Nun wird Mitte des kommenden Jahres als möglicher Starttermin genannt. In jedem Fall wird Helmut Holter dann nicht mehr Präsident der Kultusministerkonferenz sein: Ab 2019 übernimmt der hessische Bildungsminister Alexander Lorz (CDU). Dieser zeigte sich optimistisch, dass sich Bundestag und Bundesrat im Vermittlungsverfahren einigen könnten. Dies sei schon in anderen Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat gelungen, sagte Lorz. Wie ein solcher Kompromiss aussehen könnte, lasse sich derzeit noch nicht sagen. „Aber das ist ja das Wesen eines solchen Vermittlungsverfahrens.“
Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) wiederum geht von einem schwierigen Einigungsprozess aus. „Das wird kein leichtes Vermittlungsverfahren werden, aber Niedersachsen geht in dieses Verfahren mit sehr viel gutem Willen und einer ausgeprägten Portion Pragmatismus“, sagte der Politiker der Deutschen Presse-Agentur.
Weils Amtskollegin in Mecklenburg-Vorpommern, die stellvertretende SPD-Vorsitzende Manuela Schwesig, dringt ebenfalls auf eine schnelle Einigung in dem Streit. „Allen ist klar, dass wir mehr in Bildung investieren müssen. Und da ist es auch gut, wenn der Bund uns unterstützt. Deshalb brauchen wir im neuen Jahr rasch einen Kompromiss zum Digitalpakt Schule“, sagte Schwesig der dpa. Sie sitzt im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag, der eine Lösung aushandeln soll. Sie forderte: „Ziel muss es sein, bis zur nächsten Bundesratssitzung Mitte Februar gemeinsam ein Ergebnis zu finden.“
Streit um 50:50-Finanzierung
Hessens Kultusminister Lorz sieht in der Debatte mehr als nur einen Streit um die Bildungspolitik der Zukunft. „Es geht ja gar nicht mehr um den Digitalpakt, das ist ja nur der äußere Anstoß“, sagte Lorz. Es gehe vielmehr um Grundsatzfragen der Finanzierung zwischen Bund und Ländern. Das betreffe die Staatskanzleien und die Finanzminister. „Die müssen letzten Endes auch den Kompromiss aushandeln.“
Der Bund will, dass die Länder projektbezogene Zuweisungen künftig grundsätzlich in gleicher Höhe ergänzen – eine solche 50:50-Regelung stößt bei den Ländern aber auf Widerstand. Auch Schwesig sieht eine solche Grundgesetzänderung krititisch. Die Bereitschaft des Bundes, zusätzliche Mittel für Bildung bereit zu stellen, dürfe nicht mit der Verpflichtung verquickt werden, künftig alle Bundesgelder zu gleichen Teilen komplementieren zu müssen, sagte die Schweriner Regierungschefin. „Wenn man eine solch starre Regelung ins Grundgesetz schreibt, dann kann es Projekte geben, an denen sich einzelne Länder nicht beteiligen können. Und ich möchte als Ministerpräsidentin nicht in die Lage kommen, dass ich zu einem guten Projekt Nein sagen muss, weil wir als Land nicht die gleiche Summe beisteuern können.“
Wie die Schulen wünschen sich auch die deutschen Universitäten einen Digitalpakt einschließlich zusätzlicher Bundesmittel, um mehr digitale Technik anschaffen und einsetzen zu können. Vorlesungen könnten so zuhause verfolgt werden, sagte der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, Peter-André Alt, der Stuttgarter Zeitung. Mit interaktiven Formaten könne auf ein unterschiedliches Lerntempo Rücksicht genommen werden. Die Digitalisierung sei allerdings aufwendig, fügte Alt hinzu: „Die digitale Aufbereitung einer Vorlesung kann bis zu 25.000 Euro kosten.“ Fälschlicherweise werde die Digitalisierung der Lehre von Politikern gern als Sparbüchse betrachtet. Dabei koste sie Geld für Infrastruktur und Personal. „Insofern gilt, was für die Schulen gilt, auch für die Hochschulen.“
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