Bisher setzt die Bundesregierung bei der geplanten Corona-App auf Freiwilligkeit. Jetzt legen Gutachter des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages auch die Möglichkeit einer Pflicht-App nahe. Angeblich denkt die Bundesregierung bereits an eine App-Pflicht für Ärzte oder Pflegepersonal.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat in drei Gutachten verschiedene Aspekte der geplanten Handy-App untersucht – und relativ wenig zu Beanstandendes entdeckt. Mehr noch: Überraschend kommen die Prüfer aus dem Fachbereich „Verfassung und Verwaltung“ sogar zu dem Schluss, dass eine Pflicht zur Nutzung der Handy-App Sinn machen könnte – etwas, das die Bundesregierung bisher weitgehend auszuschließen schien.
Zuletzt gab es massiven Krach rund um ein europäisches Konsortium namens PEPP-PT, das die Softwarestandards für die Handy-App diskutieren und entwickeln sollte. Weil der deutsche Kopf hinter der Initiative, der Frankfurter Unternehmer Hans-Christian Boos, Sympathien für das Modell einer zentralen Datenspeicherung zeigte, stiegen Vertreter einer dezentralen Lösung aus. Experten aus Belgien, Italien und der Schweiz wie auch das Helmholtz-Institut für Sicherheitsforschung in Saarbrücken fürchten nun Risiken für den Datenschutz. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ist hingegen Anhänger einer zentralen Speicherung. Andernfalls mache man sich zu abhängig von Google und Apple, die Technologie für das dezentrale Modell bereitstellen wollen.
Deutsche sind gespalten
Auch die Deutschen sind laut einer Umfrage des ZDF-Politbarometers gespalten. 47 Prozent der Befragten sagen, sie würden die App nutzen, 42 Prozent wollen das nicht.
Umso gespannter konnte man nun auf die Expertise der Parlamentsexperten sein. Die Grünen-Abgeordnete und Rechtsexpertin Canan Bayram hatte die Gutachten bestellt; sie liegen dem stern vor.
Auf allein 18 Seiten diskutiert eines der drei Bundestagspapier die juristischen Fragen rund um die geplante App, die nach jüngsten Äußerungen aus der Bundesregierung ab Ende Mai verfügbar sein könnte. Insgesamt loben die Gutachter das Vorhaben: „Im Ergebnis stehen den mit dem Tracking verbundenen Vorteilen der Möglichkeit der schnelleren Kontaktnachverfolgung und dadurch erfolgten Unterbrechung von Infektionsketten, die dem Lebensschutz und der Verhinderung der Überlastung des Gesundheits-systems dient, keine erheblichen Nachteile gegenüber“, bilanzieren sie.Maskenpflicht in D: Wie rüsten sich Verkehrsbetriebe und Geschäfte? 13.20
Die Corona-App soll auf dem Handy der Teilnehmer über dessen Bluetooth-Verbindung speichern, in wessen Nähe man sich zumindest 15 Minuten lang aufgehalten hat – diese Vorgabe wird jedenfalls bei einigen der App-Projekte verfolgt. Wird ein Bürger positiv getestet, soll er eine TAN erhalten, ähnlich wie beim Online-Banking, um damit einen zentralen Server beim Robert Koch-Institut zu alarmieren. Der soll damit auch die ID-Nummern zu den Kontakten der vorangegangenen Wochen erhalten. Der Server erfährt nicht die Namen der ID-Nutzer, alarmiert diese Menschen aber, so dass sie sich bei Bedarf isolieren und testen lassen können.
Darum, so das auf den 22.April datierte Gutachten des Bundestages, hänge der Erfolg des Handy-Trackings „massiv“ damit zusammen, „dass genügend Testmöglichkeiten bestehen, nachdem ein Nutzer die Nachricht über einen Kontakt mit einer infizierten Person erhalten hat“.
Rechtlich wenig Hürden
Bei den rechtlichen Voraussetzungen sieht das Gutachten wenig Hürden – jedenfalls solange es, wie bisher geplant, nur um eine freiwillige App geht. Die Behörden könnten ja laut Konzept die IDs nicht einzelnen Personen zuordnen: Sie stellten „kein personenbezogenes Datum dar, solange es nicht möglich ist, diese mit Zusatzinformationen zu verknüpfen“.
Allerdings haben die Gutachter explizit das Risiko nicht diskutiert, dass „entgegen den Angaben der Entwickler“ doch „eine ID durch Dritte einer konkreten Person zuzuordnen“ wäre. Dies könne „nicht beurteilt und somit auch nicht in die Prüfung einbezogen werden“.
Anders als bei der freiwilligen App könnte eine Pflicht-App sehr wohl „einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellen“, heißt es in dem Dokument aus dem Bundestag weiter. Selbst hier sprechen die Gutachter aber nur von „einer geringen Eingriffstiefe“. Dennoch wäre ihrer Ansicht nach eine gesetzliche Regelung Voraussetzung für eine Pflicht zum Handy-Tracking.
Rechtsgutachter empfehlen App-Pflicht
Die Autoren des Rechtsgutachtens wagen zugleich eine politische Empfehlung. Sie gehen davon aus, „dass eine verpflichtende Nutzung der App die Geeignetheit der Maßnahme steigern könnte“. Denkbar sei „ein gestuftes Vorgehen“, erst freiwillig, dann Pflicht. Das hieße, dass „eine verpflichtende Anwendung des Handy-Trackings“ erst dann erforderlich werden könnte, „wenn eine freiwillige Nutzung nicht zu einer weiteren Senkung der Infektionszahlen geführt hat“, schreiben die Gutachter: „Jedoch würde dies auch bedeuten, dass für die Eindämmung der Pandemie eventuell wertvolle Zeit verloren wird.“Corona-App FAQ 18.36h
Allerdings – das räumen die Experten ein – müsste man die App-Pflicht dann auf die Menschen beschränken, „die über ein entsprechendes Gerät mit der notwendigen Bluetooth Low Energy-Technologie verfügen“.
Inzwischen kursieren bereits Vermutungen, dass die Pflicht-App zumindest für bestimmte besonders relevante Berufsgruppen sehr wohl kommen könnte – etwa für das Personal in den Krankenhäusern. So hatten Teilnehmer einer Sitzung des Innenausschusses am Mittwoch den Parlamentarischen Staatssekretär im Innenministerium, Günter Krings (CDU), verstanden. Gibt es solche Pläne? Das Gesundheitsministerium mochte das am Freitag nicht beantworten. Man wolle „Interpretationen von Aussagen, die in parlamentarischen Ausschüssen getroffen werden, nicht bewerten“, teilte ein Sprecher des Ministeriums mit.
„Wer jetzt rumhühnert, verspielt Vertrauen“
Konstantin von Notz, Digitalexperte der Grünen, ist durch solche mögliche Richtungswechsel bereits alarmiert: „Wenn sie funktionieren soll, dann braucht diese App Zustimmung von ganz links bis zum rechten Rand der CSU“, sagte er dem stern. „Dezentral oder zentral? Freiwillig oder unfreiwillig? Wer da jetzt so rumhühnert, der verspielt Vertrauen.“
Ein weiteres Papier der Bundestagsgutachter vom 20. April diskutiert die technischen Aspekte – und erinnert an die Warnungen vor der Bluetooth-Technik, die bisher auch vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gekommen waren: „Wenn auf Reisen im Ausland ein offener Zugang zu IT-Systemen möglich ist, können Angreifer unter Umständen Informationen von mobilen Endgeräten unauffällig abfragen oder verändern“, schrieb das BSI noch Anfang Februar. Drahtlose Schnittstellen von Mobiltelefonen, wie Bluetooth sollten daher „deaktiviert werden, solange sie nicht benötigt werden“.
Sorge vor Hacking durch Bluetooth
Die Gutachter zitieren auch die „Sorge vor Hacking durch Bluetooth“, die nach Meinung von Experten „nicht unbegründet“ sei. Insbesondere auf älteren Android-Geräten könne es „möglicherweise Angriffsstellen geben“. Es sei aber „Aufgabe der Hersteller“ und Betreiber der Betriebssysteme, „diese Sicherheitslöcher zu schließen und nicht die der Entwickler der Tracking-Apps“.
Die Gutachter empfehlen zugleich, dass der Quellcode der Handy-App veröffentlicht wird, damit „die Funktionsweise der Tracing-App transparent und die Einhaltung der Vorgaben zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit überprüfbar“ sind: „Trotz des zeitlichen Drucks, die App einzuführen, sollten grundlegende Sicherheitsaspekte verlässlich funktionieren, damit es nach Lockerung der Maßnahmen aufgrund der Einführung der App nicht zu einer Ablehnung durch den Nutzer oder einem erneuten Lockdown kommen kann“, schreiben die Experten.
Canan Bayram, die Abgeordnete, die die Gutachten bestellt hatte, fühlt sich nach der Lektüre in ihrer Skepsis bestätigt: „Von der App wird so viel erwartet, dass ich mich frage, ob diese Hoffnungen nicht enttäuscht werden.“
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