Verpflichtung erst ab 2020

Berlin (dpa) – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) schwächt seine umstrittenen Pläne für einen Zwangsabbau hoher Finanzreserven bei gesetzlichen Krankenkassen ab. Nach einem geänderten Entwurf soll eine solche Verpflichtung erst ab dem 1. Januar 2020 angewendet werden.

Zudem wird sie an die Bedingung geknüpft, dass bis dahin eine Reform des Finanzausgleichs unter den Kassen erfolgt ist. Das geht aus der Kabinettsvorlage hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuerst berichteten das Redaktionsnetzwerk Deutschland, das «Handelsblatt» und die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» darüber.

Die Regelung ist Teil eines Gesetzes, mit dem zum 1. Januar 2019 die bisher allein von den Kassenmitgliedern zu zahlenden Zusatzbeiträge wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen werden sollen. Damit sollen die Versicherten um 6,9 Milliarden Euro entlastet werden. Das Gesetz, das ein zentrales Vorhaben der großen Koalition umsetzt, soll voraussichtlich in der kommenden Woche vom Bundeskabinett auf den Wege gebracht werden.

Mit seinen weitergehenden Plänen für einen Abbau von Reserven bei Kassen mit großem Finanzpolster war Spahn beim Koalitionspartner SPD, aber auch in der Union auf Widerstand gestoßen. Die SPD hatte den nicht im Koalitionsvertrag stehenden Vorstoß abgelehnt, weil Geld für Pflege-Verbesserungen gebraucht werde und bald wieder höhere Beiträge drohen könnten. Spahn hatte darauf gepocht, dass dennoch Spielraum für Beitragssenkungen vorhanden sei. Laut Entwurf wären ab 2020 Senkungen von bis zu 1,5 Milliarden Euro jährlich möglich.

Die gesetzlichen Krankenkassen begrüßten die Änderungen. «Es ist gut, dass jetzt keine kurzfristigen Maßnahmen zur Zwangsabsenkung von Zusatzbeiträgen mehr geplant sind», sagte der Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, Florian Lanz. Aber auch für die Zukunft gelte, dass eine Krankenkasse im Wettbewerb die Entscheidung über den Zusatzbeitragssatz am besten selbst treffe.

Read more on Source