Spaniens linke Regierung hat ihre Pläne für die Einführung einer befristeten Reichensteuer konkretisiert. Die Sondersteuer solle 2023 und 2024
bei Vermögen ab einer Höhe von mehr als drei Millionen Euro erhoben
werden, sagte Finanzministerin María Jesús Montero am Donnerstag. Mit den Einnahmen sollen Belastungen breiter Bevölkerungsschichten durch die hohe
Inflation abgefedert werden.
Betroffen wären demnach etwa 23.000 Bürger, das seien 0,1 Prozent aller Steuerpflichtigen. Davon erhofft sich die Finanziministerin Einnahmen von 1,5 Milliarden Euro. Montero bezeichnete die Extrasteuer für die reichsten Spanier als einen
Solidaritätsbeitrag. Im Detail erklärte sie, Menschen mit Vermögen im
Umfang von drei bis fünf Millionen Euro sollten 1,7 Prozent, jene mit
fünf bis zehn Millionen 2,1 und die über zehn Millionen 3,5 Prozent
extra zahlen.
Zugleich kündigte sie Steuererleichterungen für
Bezieher kleinerer Einkommen an. Abgaben größerer
Unternehmern sollen zudem erhöht und die kleinerer Betriebe gesenkt werden. Der Einkommensteuersatz für Menschen, die mehr als 20.000 Euro im Jahr verdienen, wird von 26 auf 27 Prozent angehoben, die
Kapitalertragsteuer über 300.000 Euro zwei Prozentpunkte auf 28 Prozent. Niedrige Einkommen sollen hingegen entlastet werden. Die
Einkommensteuer auf Jahreseinkommen bis 21.000 Euro soll gesenkt werden.
Die Inflation lag in Spanien zeitweise bei rund 10,5 Prozent, sank im September laut Statistikamt aber auf neun Prozent. Grund für die hohe Teuerungsrate sind wie im Rest Europas unter anderem die stark gestiegenen Preise für Energie und Lebensmittel infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine.
Die Regierung hatte bereits zuvor zeitlich befristete Sondersteuern für
Banken und Energieunternehmen angekündigt, gegen die sich die
betroffenen Unternehmen aber gerichtlich wehren wollen. Die zusätzlichen
Einnahmen sollen zur Finanzierung von Entlastungspaketen für
die Bürger beitragen. Schon jetzt gibt es kostenlosen Nahverkehr,
verbilligtes Benzin, Steuersenkungen auf Strom und Gas sowie eine
Sonderzahlung für studentische Stipendiaten.
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