Die Grünen treten im Wahlkampf 2017 für die Wiedereinführung der Vermögensteuer ein. Das haben die Delegierten auf ihrem Bundesparteitag in Münster entschieden. In dem Beschluss heißt es, man wolle der sozialen Spaltung „mit einer verfassungsfesten, ergiebigen und umsetzbaren Vermögensteuer für Superreiche entgegenwirken“. Weitere Details, etwa zur Höhe der Steuer, legt der Beschluss jedoch nicht fest.

Offen bleibt außerdem, ab wann ein Steuerzahler als „superreich“ gilt und unter die Vermögenssteuer fallen würde. Auf Fabrikbesitzer soll Rücksicht genommen werden: „Selbstverständlich legen wir dabei besonderen Wert auf den Erhalt von Arbeitsplätzen und die Innovationskraft von Unternehmen“, heißt es in dem Beschluss.

Der Parteitag folgte mit seiner Entscheidung einem Vorschlag der Bundestagsfraktionsvorsitzenden Katrin Göring-Eckart und Anton Hofreiter. Unterstützt wurde der Vorschlag von der Parteivorsitzenden Simone Peter; der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann hatte hingegen zum Verzicht auf die Wiedereinführung der Vermögensteuer aufgerufen.

Konflikt noch nicht beigelegt

Der Streit um die Besteuerung sehr großer Vermögen spaltet die Grünen seit Jahren. Der linke Flügel der Partei will die seit den neunziger Jahren ausgesetzte Vermögensteuer schon lange wieder einführen, der Realoflügel setzt hingegen auf eine Reform der Erbschaftsteuer oder das Stopfen von Steuerschlupflöchern.

Dass der Parteitagsbeschluss diesen Streit nun wirklich beilegt, ist fraglich. Zahlreiche Delegierte unter anderem aus Baden-Württemberg sind noch immer strikt dagegen, wieder eine Vermögensteuer zu erheben. Das Thema Steuern hatte die Grünen im Bundestagswahlkampf 2013 viele Stimmen gekostet. Damals holte die Partei enttäuschende 8,4 Prozent, derzeit liegt sie in Umfragen etwa bei 11 Prozent. Vor der letzten Bundestagswahl hatten die Grünen ihre Steuerpläne bis ins Detail durchgerechnet, das wollten sie bei der aktuellen Entscheidung vermeiden.

Keine Hartz-IV-Sanktionen mehr

Die Bundesdelegierten in Münster haben zudem einen Antrag zur Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen angenommen. „Stattdessen setzen wir auf Motivation, Anerkennung und Beratung auf Augenhöhe“, heißt es in dem Beschluss. „Sanktionen gefährden sowohl den kooperativen Charakter des Fallmanagements wie auch ein menschenwürdiges Existenzminimum, daher wollen wir sie abschaffen.“

Der Antrag kam nicht vom Parteivorstand, sondern vom Landesvorsitzenden der Grünen in Nordrhein-Westfalen, Sven Lehmann. Insbesondere gehe es um Sanktionen für Menschen unter 25 Jahren und um Kosten der Unterkunft und Heizung, heißt es in dem Beschluss.

Auch das Ehegattensplitting wollen die Grünen abschaffen, allerdings nur für künftige Ehen. Die bisherige Besteuerung von Ehen solle durch eine gezielte Förderung von Familien mit Kindern und Alleinerziehenden ersetzt werden. Bei der Abstimmung wurden zwei Vorschläge abgelehnt, mit der auch bestehende Ehen und eingetragene Partnerschaften von der Neuregelung erfasst werden sollten. Dafür sollten Übergangsfristen von zehn bis zwanzig Jahren eingeführt werden.

Die beschlossene Neuregelung wird ebenso wie der Beschluss zur Vermögensteuer in den Leitantrag zur sozialen Gerechtigkeit einfließen. Die Erbschaftsteuer wollen die Grünen hingegen nur reformieren, wenn das Bundesverfassungsgericht den jüngsten Entwurf der großen Koalition kippt.

Vom Parteitag in Münster twittert unsere Reporterin Lisa Caspari unter @lisacaspari.

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