Im Sommerinterview der ARD hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) eine Einigung über die Kindergrundsicherung nach der Sommerpause in Aussicht gestellt. Nun plant das Bundesfinanzministerium laut Süddeutscher Zeitung jedoch, dass das Bundesfamilienministerium zwischen 2025 und 2027 nur zwei Milliarden Euro jährlich für die Kindergrundsicherung erhalten soll. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hatte bei voller Einführung aller Komponenten zwölf Milliarden Euro Kosten pro Jahr aufgeführt.
Monatelang waren sich die Ampel-Koalitionäre darüber uneinig, wie das Projekt finanziert werden soll. Bereits vor Monaten hatte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) angekündigt, lediglich einen Betrag in „einstelliger Milliardenhöhe“ für die Grundsicherung veranschlagt zu haben. Dem Bericht zufolge soll die geplante Summe bis 2027 nicht steigen.
Grüne: Ohne Einigung kein Haushalt
Für ihre Zustimmung hatten die Grünen nach Informationen von ZEIT ONLINE noch vor der für die kommende Woche geplanten Kabinettsentscheidung zum Bundeshaushalt 2024 von Lindner grundsätzliche Zusagen zur Kindergrundsicherung verlangt. „Nichts ist geeint, bevor nicht alles geeint ist“, hieß es auf Nachfrage aus dem Umfeld von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Ohne eine Einigung über die Eckpunkte der Sicherung würden die von Grünen geführten Ministerium dem Haushalt am kommenden Mittwoch demnach nicht zustimmen.
„Zentrales sozialpolitisches Projekt der Ampel“
Was das Papier für die Verabschiedung des Haushalts bedeutet, ist derzeit noch unklar: Das Bundesfamilienministerium wollte den Bericht zunächst nicht bestätigen und verwies auf laufende Gespräche unter Beteiligung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). „Die Kindergrundsicherung ist ein zentrales sozialpolitisches Projekt der Ampel“, sagte eine Sprecherin des Ministeriums. „Wir sind zuversichtlich, dass wir zu einem guten Gesetz und einer Leistungsverbesserung für armutsgefährdete Kinder kommen werden.“
Mit der Kindergrundsicherung sollen Leistungen wie das Kindergeld, das Kinderbürgergeld, der Kinderzuschlag und solche aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket zusammengeführt werden. Die Pläne des Familienministeriums sehen vor, dass alle Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren einen Grundbetrag erhalten, einen Zusatzbetrag soll es für einkommensschwache Familien geben.
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