New York (dpa) – Eine US-Jury soll entscheiden, ob der britische Popstar Ed Sheeran (27) bei einem Song des Soulsängers Marvin Gaye abgekupfert hat. Das hat ein New Yorker Bezirksrichter am Donnerstag entschieden.

Es gebe „wesentliche Ähnlichkeiten zwischen mehreren musikalischen Elementen“ der beiden Musikstücke, sagte Richter Louis Stanton. Er wies damit den Antrag Sheerans zurück, die Klage abzuweisen.

Dem Superstar, seinem Co-Songwriter und seinen Plattenfirmen wird vorgeworfen, unter anderem Rhythmus und Melodie des Gaye-Songs „Let’s Get It On“ aus dem Jahr 1973 für seinen Hit „Thinking Out Loud“ verwendet zu haben. Kläger sind die Erben des Produzenten Edward Townsend. Dieser hatte „Let’s Get It On“ gemeinsam mit Gaye geschrieben. Der Soulsänger selbst war 1984 von seinem eigenen Vater bei einem Streit getötet worden – einen Tag vor seinem 45. Geburtstag.

Sheerans Anwälte weisen die Vorwürfe zurück. Der Song „Thinking Out Loud“ sei gekennzeichnet durch „düstere, melancholische Töne“, die sich an „langanhaltende, romantische Liebe“ richteten, während „Let’s Get It On“ eine „sexuelle Hymne“ sei.

Derselbe Richter ist auch zuständig für eine weitere Klage, die eine Firma namens Structured Asset Sales (SAS) gegen Sheeran und seine Plattenfirmen eingereicht hat. Diese hält einen Anteil an den Urheberrechten des Gaye-Songs. Der Streitwert liegt hier bei 100 Millionen US-Dollar (umgerechnet 88 Millionen Euro).

Sheeran hatte mit „Thinking Out Loud“ enormen Erfolg, in mehr als zehn Ländern eroberte der Song den Spitzenplatz der Charts, auf Youtube wurde er bisher mehr als 2,6 Milliarden Mal abgespielt. Aufgenommen hatte er ihn 2014 für sein zweites Studioalbum mit dem Titel „x“ (ausgesprochen „Multiply“). Sheeran holte sich damit den Grammy für den Song des Jahres 2015.

Auch wegen seines Hits „Photograph“ aus demselben Album war Sheeran verklagt worden. Zwei Songwriter aus Kalifornien warfen ihm vor, den Refrain und 39 Noten ihres Songs „Amazing“ geklaut zu haben, der 2012 vom britischen Castingshow-Gewinner Matt Cardle veröffentlicht worden war. Der Rechtsstreit wurde 2017 mit einem Vergleich beigelegt. Ob Sheeran den Klägern Geld gezahlt hat, wurde nicht öffentlich bekannt.

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