«Düsseldorfer Tabelle»
Düsseldorf (dpa) – Trennungskinder in Deutschland haben zum Jahreswechsel Anspruch auf höheren Unterhalt. In der neuen, bundesweit angewendeten «Düsseldorfer Tabelle» werden die Mindestbedarfssätze von unterhaltsberechtigten Kindern zum 1. Januar 2017 erhöht, wie das Düsseldorfer Oberlandesgericht mitteilte.
Der Mindestunterhalt steigt für Kinder bis zum fünften Lebensjahr um 7 Euro auf 342 Euro. Sechs- bis Elfjährige haben Anspruch auf 393 Euro (+ 9 Euro). Zwölf- bis 17-Jährige bekommen 460 statt 450 Euro monatlich.
Der Mindestbedarf für ein volljähriges Kind steigt um 11 Euro auf 527 (516) Euro. Entsprechend des Nettoeinkommens der Unterhaltsberechtigten steigt der Betrag dann je Einkommensklasse gestaffelt. Der Selbstbehalt für die Unterhaltspflichtigen ändert sich den Angaben zufolge nicht. Er war zuletzt zum 1.1.2015 angehoben worden.
Darüber hinaus soll 2017 auch das Kindergeld steigen. Die Erhöhung solle Mitte Dezember endgültig festgelegt werden, danach werde die Tabelle erneut angepasst, teilte das Oberlandesgericht mit. Auf den Bedarf des Kindes ist bei minderjährigen Kindern das halbe, bei volljährigen das volle Kindergeld anzurechnen.
Die «Düsseldorfer Tabelle» existiert seit 1962 und dient als Richtlinie zur Bemessung des angemessenen Kindesunterhalts. Die Erhöhung zum Jahreswechsel beruht auf der Mindestunterhaltsverordnung. Die nächste Änderung wird voraussichtlich zum 1.1.2018 erfolgen.
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