Die letzte juristische Auseinandersetzung wurde noch am Dienstag ausgetragen. Donald Trumps Team hatte sich über Öffnungszeiten von Wahllokalen im Bundesstaat Nevada beschwert. Eine Richterin wies seine Klage ab, kurz vor Ende der Stimmabgabe.
Rechtsstreitigkeiten gehören zu Trumps Alltag, so könnte man meinen. Er klagt gegen Fernsehsender, Windräder, Restaurants, Nachbarn und sogar einen Flughafen. „Kein Detail ist zu klein für eine Trump-Klage“, schreiben Journalisten von „USA Today“.
In einer ausführlichen Recherche und nach der Analyse unzähliger Gerichtsakten haben sie im Sommer einen großen Report zu Trumps juristischen Schlachten veröffentlicht. In mehr als 4000 Verfahren sind er und seine Unternehmen über drei Jahrzehnte demnach verwickelt gewesen, entweder als Kläger oder als Beschuldigte. Sie reichten von kleineren Scharmützeln mit Kasinobetreibern über Klagen wegen übler Nachrede bis hin zu millionenschweren Immobilienverfahren.
75 Verfahren sind laut „USA Today“ noch offen – einmalig in der Geschichte des Landes. Noch nie habe ein designierter Präsident so viele anhängige Verfahren mit ins Amt genommen, sagen Juristen. Trump könnte aussagen und zu einer öffentlichen Anhörung ins Gericht kommen müssen.
Bürgerrechtler warnen zudem vor Interessenkonflikten – etwa vor der eigenartigen Situation, dass ein Präsident sich vor Gericht mit staatlichen Institutionen streitet. So verklagte Trump im Juni die Stadt Washington wegen eines Steuerbescheids, den er für sein neues Hotel dort bekommen hatte. Laut „Bloomberg“ wurde die Klage einen Tag vor der Wahl abgewiesen, Trump kann aber erneut klagen.
Auch Trumps Angriffe gegen den mexikanischstämmigen Bundesrichter Gonzalo Curiel irritieren. Der Richter leitet eines der Verfahren gegen den Republikaner. Trump warf ihm im Sommer Befangenheit vor – Curiel sei „grausam“ zu ihm, was daran liegen könne, dass er als „Mexikaner“ nicht gut auf Trumps Grenzpolitik zu sprechen sei.
Genau diesem Richter wird Trump demnächst wieder begegnen. Denn schon am 28. November beginnt ein Prozess in San Diego um die Trump University, dem Curiel vorsitzt. Trump könnte nach Einschätzung von Experten noch vor seiner Vereidigung in den Zeugenstand berufen werden.
Insgesamt gibt es drei Verfahren rund um die Trump University. Dort soll der Milliardär von 2005 bis 2011 Seminare zum Erfolg im Immobiliengeschäft angeboten und dabei mehr als 5000 Kursteilnehmer um insgesamt 40 Millionen Dollar erleichtert haben. Das höchste Gericht im Bundesstaat New York muss entscheiden, ob Trump deshalb der Prozess gemacht wird.
US-Präsident genießt keine bedingungslose Immunität
Enttäuschte Seminarbesucher haben zudem eine Sammelklage in San Diego eingereicht. Statt den Studenten die versprochene hochwertige Ausbildung in Immobilienmanagement zu bieten, sollen Trump und seine Partner vor allem daran interessiert gewesen sein, horrende Studiengebühren zu kassieren, argumentieren sie. Trump bestreitet alle Vorwürfe.
Am Donnerstag entscheidet Richter Curiel darüber, welche Beweise in diesem Verfahren zugelassen werden. Kurios: Trumps Anwälte haben beantragt, dass jegliche Aussagen ihres Mandanten, die er während des Wahlkampfs gemacht hat, im Prozess nicht berücksichtigt werden – also auch nicht seine rassistischen Ausfälle gegen den Richter selbst.
Das Amt des US-Präsidenten schützt nicht per se vor Strafverfolgung. 1997 hat der Oberste Gerichtshof bestätigt, dass das Staatsoberhaupt nur Immunität genießt bei Vorwürfen, die seine offiziellen Aufgaben betreffen. Nicht aber, wenn es um Privatangelegenheiten oder andere Vorgänge außerhalb seiner Amtsaufgaben geht.
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