Nach heftigen Protesten

Istanbul (dpa) – Nach wütenden Protesten und einer Intervention von Staatschef Recep Tayyip Erdogan hat die türkische Regierungspartei AKP einen Gesetzesentwurf zu Sexualstraftaten an Minderjährigen zurückgezogen.

Ministerpräsident und AKP-Chef Binali Yildirim kündigte an, der Entwurf werde an die zuständige Parlamentskommission zurücküberwiesen und zusammen mit der Opposition und anderen gesellschaftlichen Gruppen «weiterentwickelt». Zuvor hatte sich Präsident Erdogan persönlich in die Debatte eingeschaltet und gesagt, für das Vorhaben sei ein «breiter Konsens» notwendig.

Kritiker hatten bemängelt, dass das Gesetz in bestimmten Fällen zu Straffreiheit bei sexuellem Missbrauch von Minderjährigen hätte führen können. Der Entwurf hatte vorgesehen, dass die Strafe ausgesetzt werden kann, wenn der Täter sein Opfer heiratet. Zu dem sexuellen Kontakt musste es dem Entwurf zufolge ohne Gewalt oder Drohung und nicht gegen den Willen des oder der Minderjährigen zustande gekommen sein. Das Gesetz hätte sich nur auf Fälle vor dem 16. November bezogen, deren Zahl die Regierung mit 3000 bezifferte.

Über das Gesetzesvorhaben sollte ursprünglich am Dienstag im Parlament abgestimmt werden. Der Rückzug ist eine seltene politische Niederlage für Erdogans islamisch-konservative AKP. Frauenrechtler und Menschenrechtsgruppen waren Sturm gegen das Gesetzesvorhaben gelaufen. Aus ihrer Sicht hätte das Gesetz in bestimmten Fällen auf eine Amnestie von Kindesmissbrauch hinauslaufen und zugleich Kinderehen legitimieren können. In mehreren Städten kam es trotz des derzeit geltenden Ausnahmezustands zu Demonstrationen.

Sogar die Frauenorganisation Kadem, in der Erdogans Tochter Sümeyye Erdogan Bayraktar Vize-Vorsitzende ist, kritisierte den Vorschlag der AKP. Kadem bemängelte unter anderem, dass man schwer feststellen könne, ob der sexuelle Kontakt unter Zwang stattgefunden habe oder eben nicht. Es stelle sich auch die Frage, wie man überhaupt erkennen wolle, dass eine Minderjährige nach «eigenem Willen» handele.

Präsident Erdogan äußerte daraufhin überraschend Verständnis für Kritik an dem Vorhaben seiner Partei. Offensichtlich erfordere die Debatte über das Vorhaben eine Neubewertung des Themas, sagte er der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu. Er halte es für vorteilhaft, einen «breiten Konsens» unter Berücksichtigung der Kritik und der Empfehlungen aus verschiedenen Teilen der Gesellschaft zu finden.

Oppositionsführer Kemal Kilicdaroglu sagte am Dienstag vor der Fraktion seiner Mitte-Links-Partei CHP im Parlament: «Wenn heute die Partei für Gerechtigkeit und Fortschritt, also die AKP, einen Rückzieher gemacht hat, dann waren es die tapferen Frauen dieses Landes, die diesen Rückzieher bewirkt haben.» Die CHP hatte zu ihrer Fraktionssitzung Frauengruppen eingeladen.

Die inhaftierte Vorsitzende der pro-kurdischen HDP, Figen Yüksekdag, schrieb in einem von ihrer Partei veröffentlichten Brief: «Ich begrüße den vereinten Kampf, der sich in den vergangenen Tagen gegen das vorgeschlagene Gesetz für Amnestie gegen sexuellen Missbrauch gebildet hat.» Der Chef der ultranationalistischen MHP, Devlet Bahceli, sagte laut Nachrichtenagentur DHA an die Adresse der AKP: «Tut, was immer Ihr könnt, und zieht diesen Vorschlag ganz zurück. Erstickt die Türkei nicht noch mehr mit unnötigen und sinnlosen Diskussionen.» Bahceli arbeitet sonst oft mit der AKP zusammen.

Eheschließungen sind in der Türkei mit Einverständnis der Eltern ab 17 Jahren erlaubt, in Ausnahmefällen kann ein Gericht auch 16-Jährigen die Genehmigung erteilen. Das türkische Strafgesetzbuch sieht derzeit noch eine Strafe von mindestens drei Jahren Haft für den sexuellen Missbrauch von Minderjährigen vor, die unter 15 Jahre alt sind oder die die Folgen ihres Handelns nicht verstehen können.

Ein Gericht hatte allerdings bereits vor einiger Zeit bemängelt, dass die Strafe auch verpflichtend ist, wenn zwei Minderjährige im gegenseitigen Einverständnis Sex miteinander haben. Es hatte daraufhin das Verfassungsgericht angerufen, das den Gesetzgeber aufforderte, den entsprechenden Paragrafen 103 neu zu regeln. Bis zu der Neuregelung gilt der Paragraf 103 weiterhin.

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