Ein zweiter Informant ist offenbar zu Aussagen über US-Präsident Donald Trump bereit. Der Geheimdienstmitarbeiter soll über Informationen aus erster Hand zu Trumps Umgang mit der Ukraine verfügen und habe sich bereits an den Generalinspekteur für die US-Geheimdienste gewendet, sagte dessen Anwalt.
Der US-Sender ABC News zitierte Mark Zaid, der zugleich auch Anwaltdes ersten Informanten ist, dessen Aussagen die Ukraine-Affäre ins Rollen gebracht hatten. Der zweite Whistleblower habe bereits mit Michael Atkinson gesprochen, dem Generalinspekteur für die Geheimdienste. Er ist eine Art interner Oberaufseher im Washingtoner Geheimdienstapparat – und auch erster Ansprechpartner für interne Informanten.
Die “ New York Times“ hatte bereits am Freitag anonyme Quellen zitiert, wonach ein zweiter Informant aus Geheimdienstkreisen erwäge, eine formelle Beschwerde einzureichen. Anwalt Zaid sagte ABC News, er wisse nicht, ob der Whistleblower, den er vertrete, mit dem im „Times“-Bericht zitierten identisch sei.
Anwalt Mark Zaid (rechts): Informationen aus erster Hand
Trump schrieb am Samstagabend, jetzt käme aus der ihm feindlich gesinnten Bürokratie offenbar ein weiterer Whistleblower „mit Informationen aus zweiter Hand“. Auf Twitter schrieb er: „Sollen sie nur kommen!“ Die Demokraten im Repräsentantenhaus haben wegen der Beschwerde des ersten Tippgebers die Vorbereitungen eines Amtsenthebungsverfahrens gegen Trump eingeleitet.
Der US-Präsident steht stark unter Druck seit bekannt wurde, dass er den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj bei dem Telefonat am 25. Juli zu Ermittlungen gegen Joe und Hunter Biden gedrängt hatte. Aus seinem Wunsch nach Ermittlungen machte Trump anschließend keinen Hehl – allerdings wies er den Vorwurf zurück, Druck ausgeübt zu haben. Es gebe kein „Quidproquo“, also keine eindeutige Forderung einer Gegenleistung.
Trump verdächtigt die Bidens ohne Belege, in Korruptionsvorgänge in der Ukraine wie in China verwickelt gewesen zu sein. Zuletzt geriet Trump in die Kritik, weil er China öffentlich um die Aufnahme von Ermittlungen bat.
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