Aus der CDU kommen
Forderungen, dass Altbundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) sein Büro im Deutschen Bundestag verlieren sollte. Dessen Äußerungen zum Ukraine-Konflikt „nur noch
peinlich und eines Altkanzlers unwürdig“, sagte der Hamburger
CDU-Landeschef Christoph Ploß dem Spiegel.
„Wenn Schröder schon gegen üppige Bezahlung so offen für die Interessen
des russischen Staates lobbyiert, sollte er zumindest nicht länger vom
deutschen Steuerzahler alimentiert werden.“

Nach Ansicht von Ploß,
der Abgeordneter in der Unionsfraktion im Bundestag ist, sollten Schröder die
steuerfinanzierten Privilegien eines Altkanzlers vom Deutschen Bundestag
aberkannt werde. Die Initiative solle von der SPD ausgehen, falls Schröder
nicht von sich aus darauf verzichte.

Schröder hatte am Freitag im Podcast Die
Agenda
zu dem Konflikt mit Russland gesagt, er „hoffe
sehr, dass man endlich auch das Säbelrasseln in der Ukraine wirklich
einstellt“. Was er von dort „auch an Schuldzuweisungen an
Deutschland“ wegen der Absage an Waffenlieferungen höre, „das schlägt
manchmal doch dem Fass den Boden aus“.

Dobrindt sieht „Realitätsverweigerung“

CSU-Landesgruppenchef
Alexander Dobrindt kritisierte in der Bild-Zeitung, Schröder mache sich zum Nachrichtensprecher
von Russia Today: „Diese vollkommene Realitätsverweigerung nimmt
gefährliche Züge an.“

Schröder ist Aufsichtsratsvorsitzender der
Nord Stream AG, die sich zu 51 Prozent im Besitz des russischen Staatskonzerns
Gazprom befindet. Sie betreibt die seit einem Jahrzehnt genutzte Gas-Pipeline
Nord Stream 1 durch die Ostsee; für die derzeit noch nicht in Betrieb
befindliche Pipeline Nord Stream 2 ist eine andere Gesellschaft zuständig.

Als Altbundeskanzler hat Schröder Anspruch
auf ein Büro im Deutschen Bundestag sowie auf einen Büroleiter, Fachreferenten,
Sachbearbeiter und Fahrer. Diese Stellen werden aus Steuermitteln finanziert. Wie im November berichtet wurde, hat die heutige Altbundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) insgesamt neun Mitarbeiterstellen
beantragt und damit sogar noch zwei mehr als Schröder.

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