DIE ZEIT: Herr Spitz, werden Sie vom Bundesnachrichtendienst überwacht, dem deutschen Auslandsgeheimdienst?

Malte Spitz: Das weiß ich nicht. Vermutlich werde ich nicht gezielt überwacht, aber irgendwelche Daten hat der BND bestimmt von mir.

ZEIT: Und Sie, Herr Buermeyer?

Ulf Buermeyer: Ich bin ganz sicher, dass ich mit meiner Kommunikation schon in die Fänge des BND geraten bin.

ZEIT: Wie kommen Sie darauf?

Buermeyer: Der BND überwacht ja in vielfältiger Weise den Internetverkehr, sowohl den reinen Auslandsverkehr als auch den Kommunikationsverkehr von Deutschland ins Ausland. Das nennt sich Strategische Telekommunikationsüberwachung, und da ich viel ins Ausland kommuniziere, ist es schon rein statistisch sehr wahrscheinlich, dass einige meiner Mails vom BND erfasst wurden.

ZEIT: Deshalb bereiten Sie beide, gemeinsam mit anderen, nun eine Klage gegen das neue BND-Gesetz vor.

Spitz: Es geht uns dabei nicht so sehr um unsere eigene Betroffenheit. Wir haben vielmehr einen Verein gegründet, die Gesellschaft für Freiheitsrechte, um die Verfassung hochzuhalten und die zunehmenden Grundrechtseingriffe abzuwehren. Wir wollen eine Organisation aufbauen, um andere beim Kampf gegen Grundrechtseingriffe zu unterstützen.

Ulf Buermeyer

ist Richter am Landgericht Berlin. Daneben ist er Redakteur der Zeitschrift für höchstrichterliche Rechtsprechung im Strafrecht.

Buermeyer: Der Schutz von Grundrechten bleibt im politischen Betrieb häufig auf der Strecke. Dafür ist das neue BND-Gesetz ein sehr gutes Beispiel. Es lässt vom Telekommunikationsgeheimnis schlicht nichts übrig, weil der BND jedes Netz abhören darf, sofern das Bundeskanzleramt zustimmt. Es gab viele Warnungen und heftige Proteste dagegen, aber im parlamentarischen Verfahren fand nichts davon Berücksichtigung. Das ist ein Beispiel, das zeigt, wie wichtig es ist, dass es auch Akteure außerhalb der Politik gibt, die auf die Einhaltung von Grundrechten drängen. Der wichtigste Akteur ist natürlich das Bundesverfassungsgericht. Aber das Verfassungsgericht ist eben ein Gericht, es muss angerufen werden, dafür braucht es gute Klagen, die den Fall auch wirklich in all seinen Dimensionen aufrollen. Und das wollen wir hochprofessionell koordinieren, finanzieren und betreiben. Wir nennen das strategische Prozessführung.

ZEIT: Was heißt das?

Malte Spitz

Spitz: Strategische Prozessführung bedeutet: Man bringt nicht irgendeinen Fall vor Gericht, der quasi vom Himmel fällt, sondern man überlegt sehr gezielt, was ist das Rechtsproblem? Welches Gesetz wollen wir kippen? Und im zweiten Schritt überlegen wir dann, welche abstrakten Eigenschaften eine Klägerin oder ein Kläger haben müsste, um Erfolg zu haben.

ZEIT: Sie casten den idealen Kläger?

Buermeyer: Genau, wir definieren den idealen Kläger, und mit diesem Klägerprofil gehen wir dann auf die Suche und fragen bei Partnerorganisationen, ob sie den passenden Menschen kennen.

ZEIT: Was macht den idealen Kläger aus?

Spitz: Zwei Dinge. Wir brauchen erstens eine Erzählung. Einen Fall, bei dem auf den ersten Blick klar ist, da ist etwas schiefgelaufen, was da geschieht, das ist nicht in Ordnung. Letztlich sind auch Verfassungsrichter Menschen, und man engagiert sich juristisch eben nur, wenn man das Gefühl hat, da ist etwas schiefgelaufen. Aber der Mensch, dem das zugestoßen ist, muss zweitens auch die juristischen Voraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde erfüllen. Wenn wir zum Beispiel über Telekommunikationsüberwachung im Ausland reden, dann suchen wir einen Menschen im Ausland, um geltend machen zu können, dass er betroffen sein kann.

ZEIT: Wenn es um einen Eingriff in die Pressefreiheit ginge, dann würden Sie Journalisten ansprechen, wenn es um Strafgefangene ginge, würden Sie in den Justizvollzugsanstalten suchen?

Buermeyer: Konkret würden wir dann ein Profil schreiben, dann würden wir vielleicht mit Rechtsanwälten sprechen, von denen wir wissen, dass sie im Vollzugsrecht engagiert sind, und würden fragen, haben Sie nicht unter Ihren Mandanten jemanden, der von diesem Gesetz betroffen ist?

ZEIT: Was hat der Kläger davon? Bekommt er Geld von Ihnen, wenn er mitmacht?

Buermeyer: Nein, wir decken nur seine Kosten. Das ist quasi ein Dienst am Gemeinwohl.

Read more on Source