Berlin – Nach monatelangen Corona-Beschränkungen fallen in Deutschland ab Freitag weitere Maßnahmen weg. In der Gastronomie und Hotellerie gilt künftig die 3G-Regel, nach der auch Ungeimpfte mit negativen Test zum Beispiel in Restaurants gehen dürfen.

Nachtschwärmer dürfen wieder in Clubs und Discos tanzen, dort gilt die 2G-Plus-Regel. Es sind also nur Genesene und Geimpfte mit Test oder mit dritter Impfung zugelassen. Die neuen Lockerungen sind der zweite Schritt des bundesweiten Lockerungsplans. Baden-Württemberg und Thüringen sind bereits vorgeprescht – in den anderen Bundesländern treten die Änderungen nun in Kraft.

Bund und Länder hatten Mitte Februar einen dreistufigen Lockerungsplan vereinbart. Zunächst wurden Mitte Februar Regeln für den Einzelhandel und private Treffen gelockert. Ab dem 4. März tritt der zweite Öffnungsschritt – etwa die Rückkehr zur 3G-Regel in vielen Bereichen – in Kraft. Ab dem 20. März sollen „alle tiefgreifenderen“ Maßnahmen entfallen, wenn die Lage in den Kliniken es zulässt.

Sorge wegen Okikron-Untertyp

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte davor gewarnt, einen „Freedom Day“ mit einem Ende aller Maßnahmen am 20. März zu erwarten. Er mahnte die Länder vergangene Woche zudem, für eine Beschleunigung der beschlossenen Öffnungsschritte gebe es „überhaupt keine Spielräume“. Mit der Ausbreitung des ansteckenderen Omikron-Untertyps BA.2 könnten die Fallzahlen auch wieder steigen.

In der Vergangenheit waren immer wieder einzelne Bundesländer trotz gemeinsamer Beschlüsse Sonderwege gegangen. Dieses Mal setzen die Länder die Lockerungen in Gastronomie und Beherbergungsbetrieben fast geschlossen um. Baden-Württemberg lockerte aber bereits am 23. Februar die Regeln für Ungeimpfte, so dass sich am Freitag dort nichts ändert. In Thüringen gilt schon seit mehreren Wochen 3G in Restaurants, seit dem 25. Februar dürfen Clubs und Discos öffnen.

Trotz des gemeinsamen Beschlusses von Bund und Ländern gibt es Unterschiede zwischen einzelnen Ländern. So gilt 3G für Übernachtungen bundesweit. Ungeimpfte Touristinnen und Touristen müssen sich in Schleswig-Holstein in Hotels täglich testen lassen, im Nachbarland Mecklenburg-Vorpommern aber nur alle drei Tage.

Einfacher aus dem Urlaub heimkehren

Einfacher wird es für Urlaubsheimkehrer aus dem Ausland. Seit Donnerstag gelten vorerst keine Länder mehr als Hochrisikogebiete mit weitergehenden Auflagen wie Quarantänepflichten bei der Einreise. Für alle Einreisen nach Deutschland gilt aber weiterhin die 3G-Regel, wie das Bundesgesundheitsministerium betonte: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen negativen Test haben. Diese Nachweispflicht gilt nun ab dem Alter von zwölf statt ab sechs Jahren.

Auch für Veranstaltungen gelten ab Freitag neue Regeln. Bund und Länder hatten festgelegt, dass bei Großveranstaltungen mehr geimpfte oder genesene Zuschauer (2G) zugelassen werden können als bisher – drinnen liegt die Höchstzahl bei 6000 Menschen bei einer maximalen Auslastung von 60 Prozent. Im Freien darf 75 Prozent der Höchstkapazität ausgeschöpft werden und maximal 25 000 Menschen sind erlaubt. In dem Beschlusspapier von Bund und Ländern wird aber nicht genau definiert, was als Großveranstaltung gilt.

In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel gilt bei Veranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern künftig die 2G-plus-Regel und zusätzlich die Maskenpflicht. In Sachsen können Veranstalter bei Kultur- und Freizeitveranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen zwischen 2G und 3G wählen. Bei 2G gelten die Regeln aus dem Beschluss, bei 3G gilt eine maximale Auslastung von 50 Prozent der Plätze.

© dpa-infocom, dpa:220303-99-360701/3

Lesen Sie mehr auf Quelle