London – Rund ein Jahr nach dem finalen Brexit warten noch immer Zehntausende in Großbritannien lebende EU-Bürger auf ihr Aufenthaltsrecht im Land.
«Es ist nicht ohne, sein Leben weiter zu organisieren und zu leben, wenn man in dem Rückstau steckt», sagt Luke Piper von der Bürgerrechtsorganisation The3Million im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur. Einer Analyse der Organisation zufolge gibt es einen Rückstau von mehreren Hunderttausend bislang nicht abgefertigten Anträgen auf das sogenannte Settlement-Programm. Das Programme sichert EU-Bürgern, die bereits vor dem 31. Dezember 2020 im Land gelebt haben, das Recht auf Wohnen, Arbeiten und gesundheitliche Versorgung zu. Insgesamt haben sich mehr als 6,3 Millionen Menschen auf den Status beworben.
Gehe die Bearbeitung im aktuellen Tempo weiter, werde es bis ins Jahr 2023 dauern, bis der Rückstau abgearbeitet sei, befürchtet The3Million. Das britische Innenministerium sagte auf Anfrage, es gebe keine Frist, bis zu der die Anträge abgearbeitet sein sollten. Bei den noch ausstehenden Anträgen gehe es um solche, die komplizierter zu bearbeiten seien – etwa wegen Vorstrafen.
The3Million zufolge hat sich der Prozess in den vergangenen Monaten weiter verlangsamt. Die Organisation fordert eine Aufstockung der Kapazitäten im Innenministerium, damit die Anträge schneller abgearbeitet werden und sich Betroffene auch auf Beratung und Hilfsleistungen verlassen können, solange sie auf ihr Aufenthaltsrecht warten.
Aufenthaltsstatus
Die britische Regierung sieht sich derzeit auch einer Klage gegenüber, die die britische Aufsichtsbehörde für die Rechte von EU-Bürgern eingereicht hat. Wie die Independent Monitoring Authority for Citizens‘ Rights Agreements (IMA) mitteilte, laufen nach geltenden Regelungen etwa 2,4 Millionen EU-Bürger in Großbritannien Gefahr, ihre im Brexit-Abkommen garantierten Rechte automatisch zu verlieren.
Der Hintergrund: Wer erst weniger als fünf Jahre im Land ist, kann sich zunächst nur auf einen vorläufigen Aufenthaltsstatus bewerben, der spätestens nach Ablauf von weiteren fünf Jahren auf Antrag in einen dauerhaften Status umgewandelt werden kann. Dafür muss man sich aber erneut bewerben. Wird diese Frist jedoch verpasst, erlöschen die Ansprüche zum Leben, Arbeiten und auf staatliche Unterstützung nach derzeitigen Regelungen automatisch.
Der Brexit-Vertrag garantiert EU-Bürgern, die bereits vor dem endgültigen Austritt Großbritanniens aus der Staatengemeinschaft im Land waren, die gleichen Rechte wie vorher.
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